In der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Meissner und Meissner die Veröffentlichung mehrerer urheberrechtlich geschützter Luftbilder auf der Internetseite des Abgemahnten ohne Einwilligung des Urheberin. Der betroffenen Luftbilder sind mithilfe der Suchmaschine "Bing" im Internet aufrufbar und können dort von Nutzern eingesehen werden.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Luftbilder zur Nutzung auf einer von ihm betriebenen Internetseite veröffentlicht zu haben. Hierin sei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG, sowie eine Vervielfältigung nach §16 UhrG zu erkennen. Das Recht der Veröffentlichung stünde jedoch ausschließlich der Urheberin zu und könne nur mit deren Erlaubnis erfolgen. Eine solche Erlaubnis holte der Abgemahnte allerdings nicht ein, was seine Handlung rechtswidrig mache.
Die Anwälte Meissner und Meissner fordern nun zunächst die Beseitigung der Luftbilder von der Website und senden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.
Des Weiteren fordert die Kanzlei einen Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UhrG. Dieser ist nach der sogenannten Lizenzanalogie mit einem Betrag in der Höhe zu bemessen, den der Abgemahnte als Vergütung für die rechtmäßige Nutzung hätte zahlen müssen. Insgesamt errechnet die Kanzlei Meissner und Meissner einen Betrag in Höhe von 2.537,80 EUR, den der Abgemahnte überweisen soll.
Was können Sie beim Erhalt einer solchen Abmahnung tun?
Beim Erhalt einer Abmahnung gilt es für Sie aktiv zu werden. Abmahnungen sind im Rechtsgebiet des Urheberrechts ein legitimes Mittel zur Verfolgung von Rechtsverstößen. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht einfach. Lassen Sie zudem die genannte Frist nicht verstreichen. Anderenfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche für Sie einen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen kann. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nur so kann die bestehende Widerholungsgefahr ausgeräumt werden.
Dennoch gilt: Handeln Sie nicht voreilig. Sie sollten die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch nicht ohne professionelle Hilfe unterschreiben oder überstürzt zahlen.Oftmals bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassunsgerklärung abzugeben, um Haftungsrisiken zu verringern oder auszuschließen.
Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums wie z.B. dem Urheberrecht (UrhG) oder Markenrecht (MarkenG) können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen.
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