Urheberrechtsverstoß: Waldorf Frommer mahnt wegen illegalen Filesharings ab

24.05.2017 36 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des illegalen Uploads mehrerer Folgen verschiedener Serien ab. Darunter Folgen der Serien Arrow, Supergirl und Legends of Tomorrow.

Zur Kanzlei Waldorf Frommer

Bereits häufig beauftragten uns Mandanten, die von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden. Dies ist kein Zufall, denn die Kanzlei Waldorf Frommer versendet eine Vielzahl von Abmahnungen auf dem Gebiet des Urheberrechts, besonders wegen Filesharings. Als Großkanzlei mit Sitz in München vertreten die Anwälte von Waldorf Frommer viele bekannte Unternehmen der Film- und Musikindustrie. Hierzu gehört auch die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Filesharing

Filesharing bezeichnet den Upload einer Datei, zum Beispiel einer Musik- oder Filmdatei auf einem Netzwerk, auf dem ein anderer Nutzer dieses Netzwerks die Datei herunterladen kann. Auf vielen Filesharing-Netzwerken wie µTorrrent, Vuze oder BitTorrent geschieht dies kostenlos und ohne die Einwilligung der Rechteinhaber. Auf diese Weise entgehen den Film- und Musikproduzenten Einnahmen. Die Kanzlei Waldorf Frommer vergleicht dies in ihrere Abmahnung mit dem Verschenken illegaler Kopien von CDs und DVDs vor einem Elektronikmarkt, wodurch niemand mehr die Originale kaufen würde.

Die aktuelle Abmahnung

Auch in der aktuell vorliegenden Abmahnung lautet der Vorwurf: Illegales Filesharing. Der Abgemahnte soll einige Folgen der Serien "Arrow", "Supergirl" und "Legends of Tomorrow" anderen Nutzern bereitgestellt haben. In rechtlicher Hinsicht stelle dies einen Verstoß gegen §§ 16 sowie 19a UrhG dar.

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz in einer Gesamthöhe von 1.631,30 EUR.

Wie gehen Sie mit einer Abmahnung um?

Die meisten Empfänger von Abmahnungen sind zunächst einmal überrascht und sind unsicher, wie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder von anderen Kanzleien umzugehen ist.  Es stellen sich die Fragen: Sollte ich den geforderten Betrag zahlen? Sollte ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Im Urheberrecht gibt es hierzu selten pauschale Lösungsansätze. In jedem Einzelfall kann ein etwas anderes Vorgehen bei der Verteidigung von Abmahnungen ratsam sein. Häufig bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassung abzugeben, die für Sie vorteilhafter gestaltet ist, als der Vordruck, der vorformuliert mitgeschickt wird. Allerdings sollten Sie auch diesbezüglich den Rechtsrat eines Experten einholen, da Vordrucke für Unterlassungserklärungen aus dem Internet teilweise von Nicht-Juristen geschrieben sind und für Sie zu weiteren Haftungsrisiken führen können.

Für eine Rechtsberatung im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht, könne Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Gerade im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharings können wir auf unsere Erfahrung in der Verteidigung von Abgemahnten zurückgreifen und verfolgen stets aktuelle Entwicklungen und die neueste Rechtsprechung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei wegen einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach zu. Wir freuen uns mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie zu beraten.

 

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