Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Uploads des Films „Der Hobbit: Die Schlacht der 5 Heere“

20.11.2015 179 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Regelmäßig verfolgen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen auf sogenannten Filesharing- Plattformen. In diesem Fall soll der Abgemahnte über die Tauschbörse „BitTorrent“ anderen Nutzern den Download des „Hobbits“ ermöglicht haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat. Vertreten werden vor allem Mandanten der Film- und Musikindustrie wie beispielsweise:

 

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • EMI Music Germany GmbH

  

Die Abmahnungen bezüglich illegalem Filesharings über den Internetanschluss des jeweils Abgemahnten sind standardisiert und enthaltend den Vorwurf eines Verstoßes gegen §§ 16, 19a UrhG, dem Verbot der Vervielfältigung sowie dem Verbot öffentlichen Zugänglichmachens ohne Einwilligung des Rechteinhabers. Auch die Höhe des geforderten Betrages ist in den Abmahnungen vereinheitlicht. Für Schadens- und Aufwendungsersatz werden zusammengerechnet 815,00 EUR veranschlagt.

 

Laut der vorliegenden Abmahnung soll der Abgemahnte den letzten Teil der Fantasy- Trilogie Peter Jacksons mit dem Titel "Der Hobbit: Die Schlacht der 5 Heere" auf dem Portal BitTorrent angeboten haben. Im Film kommt es zum entscheidenden Kampf um Mittelerde zwischen den Orks(= fiktive, nichtmenschliche Wesen, Handlanger des Bösen), Menschen, Elben, Zwergen und Adlern. Die schier übermächtigen Orks können nur mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden, sodass schließlich, zumindest für eine Weile, Frieden einkehrt.

 

Im Falle der Abmahnung bietet die Kanzlei Waldorf Frommer dem Abgemahnten Rechtsfrieden im Sinne einer vollständigen Erledigung der Auseinandersetzung nur unter der Bedingung an, dass der Abgemahnte die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und den geforderten Betrag fristgerecht bezahlt.

 

Ist es ratsam den Forderungen der Abmahnung nachzukommen oder lohnt es sich zu mit rechtlichen Mitteln zu kämpfen?

 

Im Bereich des Urheberrechts stellen sie ein legales Mittel zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen dar, insofern haben Sie mit dem abgemahnten Filmtitel wenig gemeinsam. Liegt tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vor, ist der Abgemahnte auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.

Dennoch sollten Sie nichts überstürzen. Häufig zeigt sich, dass Sie für den Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverstoß nicht verantwortlich sind oder die geforderten Beträge zu hoch angesetzt sind. Auch ist es meist nicht ratsam, die beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da sich hieraus weitreichende Haftungsrisiken ergeben können. Allerdings sollten Sie die genannte Frist beachten. Diese nutzen Sie am besten, indem Sie einen Rechtsanwalt auf dem Fachgebiet des Urheberrechts aufsuchen, der Sie beraten und gegen die Abmahnung verteidigen kann.

 

Gerne können Sie hierfür die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Wir beraten Sie bundesweit auf den Rechtsgebieten Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine umfassende, professionelle Rechtsberatung. Gerade die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen gehört zu unseren Kernkompetenzen.

 

Schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung zu und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne.

    

Ihr

 

-Lars Hämmerling-

   

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