Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – Kinostar Theater GmbH – „Phobos“

07.09.2010 439 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Wie wir bereits berichteten, mahnen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt derzeit Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken ab. Zu den vertretenen Rechteinhabern gehört dabei unter anderem die Kinostar Theater GmbH.Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass urheberrechtlich geschützte Filmwerk

 

"Phobos"

 

Sei über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum weltweiten Download zur Verfügung gestellt und damit im Sinne von §19a UrhG "öffentlich zugänglich" gemacht worden sein.

  

Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werden die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die geforderte Summe beläuft sich auf EUR 850. Davon umfasst sind die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme sowie Schadensersatz.

 

Die Abmahnschreiben der Kanzlei BaumgartenBrandt enthalten ferner regelmäßig Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Allerdings setzt auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat.

 

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie dennoch umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Forderungen. Entsprechende Verfahren bringen erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

 

Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite geltenden Ansprüche in voller Höhe anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings nach unserer Rechtsauffassung darüber hinaus. Es handelt sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

   

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