Filesharing - Urteil USA: Schadensersatz in Höhe von 1,9 Millionen Dollar für 24 Musikstücke zugesprochen

08.07.2009 1329 Mal gelesen Autor: Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Die Musikindustrie versucht seit Jahren, dem illegalen Filesharing Herr zu werden - bislang mit mäßigem Erfolg.

Die tatsächlich begangenen Urheberrechtsverstöße sind nicht zu beschönigen, weder in den USA noch in Deutschland. Die Zweifel der Abgemahnten an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen begründet sich in der zum überwiegenden Teil raffgierigen Vorgehensweise der Kanzleien, die für die Verfolgung solcher Verstöße herangezogen werden oder sich für solche Tätigkeiten hergeben. Unstreitig besteht auch bei den Abgemahnten die überwiegende Meinung, dass ein illegales Angebot zum Download durchaus Schäden verursachen kann, fraglich ist allein in welcher Höhe, da eine konkrete Bezifferung des Schadens nicht möglich ist.

Dies hat nun ein Gericht in den USA zum Anlass genommen, eine Mutter von vier Kindern für den illegalen Upload von 24 Musikstücken zu einer Gesamtstrafe von 1,9 Millionen Dollar zu verurteilen. Dies entspricht einer Summe von rund 80.000 Dollar pro Musikstück.

Man darf sich wohl zu Recht die Frage stellen, wer hier den größeren Schaden anrichtet - die Filesharerin oder das Gericht. Die Musikindustrie zeigte sich hingegen sehr erfreut darüber, dass das Gericht ebenfalls an einem effektiven Urheberschutz interessiert sei.

Eine Berufung gegen das Urteil ist mehr als wahrscheinlich.

Datum: 19.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Filesharing, Urheberrechtsverstoß, Musikindustrie
Link:  www.die-abmahnung.info


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