Abmahnung d. .rka Rechtsanwälte i.A.d. Koch Media GmbH wegen einer Verletzung der Urheberrechte („Goat Simulator - Computerspiel“)

13.10.2015 129 Mal gelesen Autor: Katharina von Leitner-Scharfenberg
Die .rka Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Koch Media GmbH wegen einer Urherberrechtsverletzung auf einem „Peer-to-Peer-Netzwerk“ über den Internetanschluss bezüglich des Computerspiels „Goat Simulator“ ab. Gefordert werden insgesamt 800,00 EUR.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss, das Spiel "Goat Simulator" mittels eines Filesharing-Systems (P2P Netzwerk) anderen Nutzern zum Upload angeboten zu haben.

Zunächst wird in der Abmahnung erläutert, dass die Koch Media GmbH die ausschließlichen Nutzungs- Verbreitungsrechte des Spiels von der Coffee Stain Studios AB, Schweden erworben hat.

Gerügt wird das öffentliche Zugänglichmachen durch den Abgemahnten, das nach § 19a UrhG nur dem Rechtsinhaber zusteht. Da das Angebot zum Download im Peer-to-Peer-Netzwerk jedoch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers erfolgt, in diesem Fall der Koch Media GmbH, ist diese Handlung als rechtswidrig anzusehen. Das Angebot zum Download stellt somit eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar.

Zusammen mit dem Schreiben übersenden die .rka Rechtsanwälte eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Zudem wird ein Schadensersatzanspruch der Koch Media GmbH gemäß § 97 Abs. 2 UrhG angekündigt. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und ist abhängig vom Umfang der Verletzungshandlung. Gleichzeitig wird der Abgemahnte zur Angabe des Umfangs der Verletzungshandlung aufgefordert. Überdies werden die Kosten für die anwaltliche Vertretung der Koch Media GmbH dem Abgemahnten mit 272,29 EUR in Rechnung gestellt.

Wahlweise stellen die .rka Rechtanwälte dem Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 800,00 EUR in Aussicht, der allerdings davon abhängt, dass der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt und fristgerecht zahlt.

Grundsätzlich gilt für Sie, sofern Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben zunächst: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht überstürzt. Jedoch sollten Sie eine Abmahnung auch nicht ignorieren und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen. Dies kann zu einem gerichtlichen Verfahren führen, das weitere Kosten mit sich bringt. Schalten Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Hilfe ein und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung bezüglich einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben können Sie uns gerne kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten.

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