Rainer Munderloh Abmahnung | € 780 | G & G Foto Film GmbH

25.10.2014 439 Mal gelesen Autor: Matthias Hechler
Sie haben eine Abmahnung von Rainer Munderloh für die G & G Foto Film GmbH wegen eines Erotikfilms erhalten? Sie sollen € 780 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe unterschreiben? Oft sind diese Abmahungen nicht rechtens. Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Aktuell sind wieder Rainer Munderloh Abmahnungen in Umlauf. Diesmal vertritt die Kanzlei die G & G Foto Film GmbH. Abgemahnte sollen angeblich Erotikfilme des Rechteinhabers illegal in Internettauschbörsen angeboten haben. 

Was wird in der Abmahnung von Rainer Munderloh gefordert?

Das Schreiben von Rainer Munderloh nennt sich Abmahnung. Es ist weder Betrug noch Abzocke im rechtlichen Sinn. Betroffene werden aufgefordert, das Verbreiten der Filme in Internettauschbörsen zu unterlassen. Die Kanzlei fordert eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall sowie € 780,00 Schadensersatz

Modifizierte Unterlassungserklärung oft nicht ratsam

Hüten Sie sich vor Anwälten, die bereits bei der telefonischen Erstberatung sofort und ohne die Verantwortung zu prüfen vorschlagen, an Rainer Munderloh eine modifizierte Unterlassungserklärung für die G & G Foto Film GmbH zu schicken. Dies ist kein Zeichen von anwaltlicher Sorgfalt. Keinesfalls lässt sich die Forderung auf € 150,00 reduzieren.

Jede modifizierte Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von über € 5.000,00 pro Verstoß auslösen. Daher kann jede unnötige Abgabe einer Unterlassungserklärung (ohne Prüfung des Einzelfalls) den Unterzeichner finanziell ruinieren, wenn zukünftig Verstöße vorkommen. Wenn der Anschlussinhaber gegenüber dem Täter keine Pflichten verletzt hat (kommt z. B. in Betracht bei volljährigen Kindern oder dem Partner), muss er keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und nichts bezahlen.

Was man bei einer Rainer Munderloh Abmahnung tun sollte

Auf eine Rainer Munderloh Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Rainer Munderlohn sollten Sie auf jeden Fall reagieren, jedoch nur unter Einschaltung eines erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., der über 17.000 Filesharing-Abmahnungen bearbeitet hat.

Er kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt als Täter oder Störer (Haftung für ander) haften. In der Regel hat jemand die Urheberrechtsverletzung begangen. Die zentrale Frage ist jedoch, ob der Anschlussinhaber dafür selbst haftet. Eventuell entfällt die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers, weil andere (Partner, Kinder, Gäste, Mieter etc.) die Urheberrechtsverletzung begangen haben und den Anschlussinhaber hierfür keine Verantwortung trifft, weil er keine Pflichten verletzt hat. 

Wenn der Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer verantwortlich ist, gebe ich keine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dies ist die optimale Verteidigung. Selbstverständlich werden in diesen Fällen auch keine Zahlungen an Rainer Munderloh geleistet.

Rufen Sie mich an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderloh kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66 (auch Samstags und Sonntags) 

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.

Auftragsformulare finden Sie hier