Waldorf Frommer: Abmahnung i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH an Film „Her“/ i.A.d. Universum Film GmbH an Film „Für immer Single?”

28.08.2014 264 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Auch zurzeit versenden die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für ihre Mandanten Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch illegales Anbieten von z.B. Filmen auf Onlinetauschbörsen.

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH verschicken die Waldorf Frommer Rechtsanwälte z.B. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für den Film

"Her"

und für Universum Film GmbH an dem Film

"Für immer Single?".

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten in der Abmahnung, dass der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzungen durch illegales "Filesharing" zum Nachteil ihrer Auftraggeber begangen habe. Das heißt, dass der Abgemahnte angeblich auf einer Internettauschbörse einen der oben genannten Filme anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten haben soll. Darum habe er nunmehr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten in der Regel mehrere Fragen wie z.B.: Was ist die von mir geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung und soll ich eine solche unterschreiben? Soll ich den Betrag einfach bezahlen? Ist die Frist wichtig?

Aber der Reihe nach:

1. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, zu deren Abgabe der Abgemahnte aufgefordert wird, um nach einer unerlaubten Rechtshandlung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von meist mehreren Tausend Euro zu zahlen. In Ihrem eigenen Interesse sind vorformulierte Unterlassungserklärungen, wie sie beispielsweise kostenlos im Internet zu finden sind, nicht zu empfehlen, da diese häufig von juristischen Laien erstellt und zu weit gefasst sind. Hier sind Sie mit einer sogenannten "modifizierten Unterlassungserklärung", die von einem Rechtsanwalt erstellt wurde, der sich im Bereich Urheberrecht auskennt, besser beraten. Diese ist auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst.

2. Der geforderte Betrag sollte nicht vorbehaltslos und ohne jede vorherige Prüfung gezahlt werden! Zunächst sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden, ob die Rechtsverletzung überhaupt begangen wurde und die gegen Sie gerichtete Forderung rechtens ist. Denn dies ist nicht immer der Fall.

3. Die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung könnte die Gefahr bestehen, dass die Kanzlei bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de

oder

www.shrechtsanwaelte.de