Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Michael Jackson "This is it"

24.01.2011 792 Mal gelesen Autor: Jacob Metzler
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH Abmahnungen wegen illegalem Download des Albums "This is it" des Künstlers Michael Jackson.

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an Doppelalbum "This Is It" des Künstlers Michael Jackson verfolgen. Das Album wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.

Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die das Album auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 856,00 EUR auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe durch öffentliche Zugänglichmachung eines anderen Werkes der Sony Music Entertainment Germany GmbH verwirkt.

Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden