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Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SHzG
Referenz: 1130-1

Vom 7. November 2001 (Amtsbl. 2002 S. 566)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393)

- Anlagen nicht wiedergegeben -

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsverzeichnis§§
  
Abschnitt 1 
Das Landeswappen 
  
Beschreibung1
Führungsberechtigte Stellen2
Verwendung3
  
Abschnitt 2 
Die Landesflagge 
  
Beschreibung4
Beflaggung der öffentlichen Dienstgebäude5
  
Abschnitt 3 
Die Standarte 
  
Beschreibung und führungsberechtigte Stellen6
  
Abschnitt 4 
Das Landessiegel 
  
Formen7
Beschreibung und führungsberechtigte Stellen8
Ausführung und Beschriftung9
Beschaffung10
Verwahrung und Vernichtung11
  
Abschnitt 5 
Das Amtsschild 
  
Beschreibung und Größenklassen12
Führungsberechtigte Stellen13
  
Abschnitt 6 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Ausnahmen14
Ordnungswidrigkeiten15
Durchführungsverordnung16
Übergangsvorschriften17
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten18