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§ 1 SHzG
Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG)
Landesrecht Saarland
Titel: Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: SHzG
Referenz: 1130-1
Abschnitt: Abschnitt 1 – Das Landeswappen
 

§ 1 SHzG – Beschreibung

Das Landeswappen (Anlage 1) zeigt in einem gevierten Halbrundschild vom Standpunkt des Schildhalters aus:

1. oben rechts:in blauem, von silbernen Kreuzen bestreutem Feld einen goldgekrönten und rotgezungten silbernen Löwen,
2. oben links:in silbernem Feld ein rotes geschliffenes Kreuz,
3. unten rechts:in goldenem Feld einen roten Schrägbalken, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern,
4. unten links:in schwarzem Feld einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen.