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Fachanwaltsordnung
Bundesrecht
Titel: Fachanwaltsordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: FAO
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Fachanwaltsordnung

In der Fassung vom 5. Dezember 2022

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 8. Mai 2023 (BRAK-Mitt. 2023, 245)

Die Fachanwaltsordnung wird wie folgt geändert:

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und Vertreter folgende Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO).

Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt 
  
Erster Abschnitt 
Fachgebiete 
  
Zugelassene Bezeichnungen als Fachanwältin oder Fachanwalt1
  
Zweiter Abschnitt 
Voraussetzungen für die Verleihung 
  
Besondere Kenntnisse und Erfahrungen2
Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit3
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse4
Schriftliche Leistungskontrollen4a
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen5
Nachweise durch Unterlagen6
Fachgespräch7
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht8
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht9
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht10
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht11
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht12
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht13
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht14
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht14a
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht14b
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht14c
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht14d
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht14e
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht14f
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht14g
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz14h
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht14i
Nachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht14j
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht14k
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht14l
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht14m
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht14n
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht14o
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht14p
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht14q
Fortbildung15
Übergangsregelung16
  
Zweiter Teil 
Verfahrensordnung 
  
Zusammensetzung der Ausschüsse17
Gemeinsame Ausschüsse18
Bestellung der Ausschussmitglieder19
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss20
Entschädigung21
Antragstellung22
Mitwirkungsverbote23
Weiteres Verfahren24
Rücknahme und Widerruf25
  
Dritter Teil 
Schlussbestimmungen 
  
In-Kraft-Treten und Ausfertigung26