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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Bundesrecht
Titel: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: WpÜG
Gliederungs-Nr.: 4110-7
Normtyp: Gesetz

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Grundsätze3
  
Abschnitt 2 
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
  
Aufgaben und Befugnisse4
(weggefallen)5
(weggefallen)6
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland7
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland8
Verschwiegenheitspflicht9
  
Abschnitt 3 
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren 
  
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots10
Angebotsunterlage11
Europäischer Pass11a
Haftung für die Angebotsunterlage12
Finanzierung des Angebots13
Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage14
Untersagung des Angebots15
Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung16
Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten17
Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs18
Zuteilung bei einem Teilangebot19
Handelsbestand20
Änderung des Angebots21
Konkurrierende Angebote22
Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots23
Grenzüberschreitende Angebote24
Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters25
Sperrfrist26
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft27
Werbung28
  
Abschnitt 4 
Übernahmeangebote 
  
Begriffsbestimmungen29
Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung30
Gegenleistung31
Unzulässigkeit von Teilangeboten32
Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft33
Europäisches Verhinderungsverbot33a
Europäische Durchbrechungsregel33b
Vorbehalt der Gegenseitigkeit33c
Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen33d
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 334
  
Abschnitt 5 
Pflichtangebote 
  
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots35
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten36
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots37
Anspruch auf Zinsen38
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 439
  
Abschnitt 5a 
Ausschluss, Andienungsrecht 
  
Ausschluss der übrigen Aktionäre39a
Ausschlussverfahren39b
Andienungsrecht39c
  
Abschnitt 6 
Verfahren 
  
Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt40
Widerspruchsverfahren41
Sofortige Vollziehbarkeit42
Bekanntgabe und Zustellung43
Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt44
Mitteilungen an die Bundesanstalt45
Zwangsmittel46
(weggefallen)47
  
Abschnitt 7 
Rechtsmittel 
  
Statthaftigkeit, Zuständigkeit48
Aufschiebende Wirkung49
Anordnung der sofortigen Vollziehung50
Frist und Form51
Beteiligte am Beschwerdeverfahren52
Anwaltszwang53
Mündliche Verhandlung54
Untersuchungsgrundsatz55
Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht56
Akteneinsicht57
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung58
  
Abschnitt 8 
Sanktionen 
  
Rechtsverlust59
Bußgeldvorschriften60
Zuständige Verwaltungsbehörde61
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren62
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof63
Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid64
Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung65
  
Abschnitt 9 
Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen 
  
Gerichte für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen66
Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht67
Übergangsregelungen68
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822)