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Verschollenheitsgesetz
Bundesrecht
Titel: Verschollenheitsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: VerschG
Gliederungs-Nr.: 401-6
Normtyp: Gesetz

Verschollenheitsgesetz

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-6, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Abschnitt I 
Voraussetzungen der Todeserklärung. Lebens- und Todesvermutungen 
  
Verschollenheit1
Todeserklärung2
Zulässigkeit der Todeserklärung3
Angehörige einer bewaffneten Macht4
Fahrt auf See5
Flug6
Lebensgefahr unter anderen Umständen7
Vorliegen mehrerer Voraussetzungen8
Todesvermutung9
Lebensvermutung10
Vermutung des gleichzeitigen Todes mehrerer Menschen11
  
Abschnitt II 
Zwischenstaatliches Recht12
  
Abschnitt III 
Verfahren bei Todeserklärungen 
  
Aufgebotsverfahren13
Sachliche Zuständigkeit14
Örtliche Zuständigkeit15
Sonstige örtliche Zuständigkeit15a
Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg15b
Abgabe an ein anderes Gericht15c
Bestimmung des zuständigen Gerichts15d
Antrag16
Eintritt17
Glaubhaftmachung von Tatsachen18
Erlass des Aufgebots19
Öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots20
Aufgebotsfrist21
Gelegenheit zur Äußerung22
Beweiskraft der Eintragung im Sterberegister22a
Feststellung der Todeszeit23
Öffentliche Bekanntmachung der Todeserklärung24
Zustellung des die Todeserklärung ablehnenden Beschlusses25
Beschwerde26
Öffentliche Bekanntmachung bei Aufhebung des Todeserklärungsbeschlusses27
Beschlüsse, die auf Rechtsbeschwerde ergehen28
Wirksamkeit der Beschlüsse29
Antrag auf Aufhebung der Todeserklärung30
Verfahren bei Aufhebung der Todeserklärung31
Beschluss über die Aufhebung der Todeserklärung32
Rechtsmittel im Verfahren zur Aufhebung der Todeserklärung33
Antrag auf Änderung der Feststellung der Todeszeit33a
Kostenlast34
Kostenfestsetzung35
Beschwerde gegen Kostenentscheidungen36
Abänderung der Kostenfestsetzung37
Zwangsvollstreckung aus Kostenentscheidungen38
  
Abschnitt IV 
Verfahren bei Feststellung der Todeszeit 
  
Antrag auf gerichtliche Entscheidung39
Verfahrensvorschriften40
Begründung des Antrags41
Öffentliche Aufforderung42
Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung43
Feststellung der Todeszeit44
Wirkung der im Aufgebotsverfahren angestellten Ermittlungen45
  
Abschnitt V 
In-Kraft-Treten, Übergangs- und Schlußvorschriften 
  
Inkrafttreten46
(weggefallen)47
(Überleitungsvorschrift)48
Eintritt einer Rechtswirkung49
(Änderungsvorschrift)50
(Überleitungsvorschrift)51
(aufgehoben)52
(weggefallen)53
(weggefallen)54
  
Abschnitt VI 
(weggefallen)55 bis 58
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.