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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FZV
Gliederungs-Nr.: 9232-20
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199) (1)

Geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Regelungen 
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Notwendigkeit einer Zulassung3
Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges4
Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen5
  
Abschnitt 2 
Zulassungsverfahren 
  
Antrag auf Zulassung6
Tageszulassung7
Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat8
Zuteilung von Kennzeichen9
Besondere Kennzeichen10
Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge11
Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen12
Zulassungsbescheinigung Teil I13
Zulassungsbescheinigung Teil II14
Mitteilungspflichten bei Änderungen15
Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung16
Verwertungsnachweis17
  
Abschnitt 3 
Internetbasierte Zulassung 
  
Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren18
  
Unterabschnitt 1 
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden 
  
Portal19
Antrag20
Sicherheitscodes21
Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung22
Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung23
  
Unterabschnitt 2 
Internetbasierte Außerbetriebsetzung 
  
Antrag auf Außerbetriebsetzung24
Außerbetriebsetzung25
  
Unterabschnitt 3 
Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel 
  
Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen26
Internetbasierte Erstzulassung27
Internetbasierte Tageszulassung28
Internetbasierte Wiederzulassung29
Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung30
  
Unterabschnitt 4 
Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen 
  
Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung31
Vorläufiger Zulassungsnachweis32
  
Unterabschnitt 5 
Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt 
  
Großkundenschnittstelle33
Registrierung als Großkunde34
Identifizierungsmerkmal35
Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde36
Antragstellung über die Großkundenschnittstelle37
Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten38
Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde39
Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde40
  
Abschnitt 4 
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr 
  
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen41
Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen42
Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer43
Fahrten im internationalen Verkehr44
Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland45
  
Abschnitt 5 
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr 
  
Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland46
Kennzeichen und Unterscheidungszeichen47
Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge48
  
Abschnitt 6 
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge 
  
Versicherungsnachweis49
Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde50
Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz51
Versicherungskennzeichen52
Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens53
Rote Versicherungskennzeichen54
Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses55
Versicherungsplakette56
  
Abschnitt 7 
Fahrzeugregister 
  
Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister57
Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister58
Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern59
Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt60
Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister61
Übermittlung von Daten an die Versicherer62
Mitteilungen an die Finanzbehörden63
Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes64
Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden65
Abruf im automatisierten Verfahren66
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren67
Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch68
Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren69
Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen70
Übermittlungssperren71
Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister72
Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister73
Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen74
  
Abschnitt 8 
Durchführungs- und Schlussvorschriften 
  
Zuständigkeiten75
Ausnahmen76
Ordnungswidrigkeiten77
Verweis auf technische Regelwerke78
Übergangs- und Anwendungsbestimmungen79
  
Anlagen 
  
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der KennzeichenAnlage 1
Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler OrganisationenAnlage 2
Plakettenmuster für elektrisch betriebene FahrzeugeAnlage 3
Ausgestaltung der KennzeichenAnlage 4
Stempelplaketten und PlakettenträgerAnlage 5
Zulassungsbescheinigung Teil IAnlage 6
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der BundeswehrAnlage 7
Zulassungsbescheinigung Teil IIAnlage 8
VerwertungsnachweisAnlage 9
Verifizierung der PrüfzifferAnlage 10
Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte ZulassungsverfahrenAnlage 11
Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen GroßkundenschnittstelleAnlage 12
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 13
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenAnlage 14
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 15
Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende HaftpflichtversicherungAnlage 16
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige KraftfahrzeugeAnlage 17
Versicherungsplakette für ElektrokleinstfahrzeugeAnlage 18
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften 1 vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199)

1

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 57).