Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Bundesrecht
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199) (1)
Geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)
Inhaltsübersicht | §§ |
Abschnitt 1 | |
Allgemeine Regelungen | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Notwendigkeit einer Zulassung | 3 |
Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges | 4 |
Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen | 5 |
Abschnitt 2 | |
Zulassungsverfahren | |
Antrag auf Zulassung | 6 |
Tageszulassung | 7 |
Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat | 8 |
Zuteilung von Kennzeichen | 9 |
Besondere Kennzeichen | 10 |
Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge | 11 |
Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen | 12 |
Zulassungsbescheinigung Teil I | 13 |
Zulassungsbescheinigung Teil II | 14 |
Mitteilungspflichten bei Änderungen | 15 |
Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung | 16 |
Verwertungsnachweis | 17 |
Abschnitt 3 | |
Internetbasierte Zulassung | |
Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren | 18 |
Unterabschnitt 1 | |
Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden | |
Portal | 19 |
Antrag | 20 |
Sicherheitscodes | 21 |
Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung | 22 |
Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung | 23 |
Unterabschnitt 2 | |
Internetbasierte Außerbetriebsetzung | |
Antrag auf Außerbetriebsetzung | 24 |
Außerbetriebsetzung | 25 |
Unterabschnitt 3 | |
Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel | |
Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen | 26 |
Internetbasierte Erstzulassung | 27 |
Internetbasierte Tageszulassung | 28 |
Internetbasierte Wiederzulassung | 29 |
Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung | 30 |
Unterabschnitt 4 | |
Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen | |
Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung | 31 |
Vorläufiger Zulassungsnachweis | 32 |
Unterabschnitt 5 | |
Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt | |
Großkundenschnittstelle | 33 |
Registrierung als Großkunde | 34 |
Identifizierungsmerkmal | 35 |
Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde | 36 |
Antragstellung über die Großkundenschnittstelle | 37 |
Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten | 38 |
Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde | 39 |
Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde | 40 |
Abschnitt 4 | |
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr | |
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen | 41 |
Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen | 42 |
Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer | 43 |
Fahrten im internationalen Verkehr | 44 |
Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland | 45 |
Abschnitt 5 | |
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr | |
Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland | 46 |
Kennzeichen und Unterscheidungszeichen | 47 |
Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge | 48 |
Abschnitt 6 | |
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge | |
Versicherungsnachweis | 49 |
Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde | 50 |
Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz | 51 |
Versicherungskennzeichen | 52 |
Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens | 53 |
Rote Versicherungskennzeichen | 54 |
Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses | 55 |
Versicherungsplakette | 56 |
Abschnitt 7 | |
Fahrzeugregister | |
Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister | 57 |
Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister | 58 |
Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern | 59 |
Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt | 60 |
Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister | 61 |
Übermittlung von Daten an die Versicherer | 62 |
Mitteilungen an die Finanzbehörden | 63 |
Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes | 64 |
Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden | 65 |
Abruf im automatisierten Verfahren | 66 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren | 67 |
Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch | 68 |
Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren | 69 |
Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen | 70 |
Übermittlungssperren | 71 |
Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister | 72 |
Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister | 73 |
Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen | 74 |
Abschnitt 8 | |
Durchführungs- und Schlussvorschriften | |
Zuständigkeiten | 75 |
Ausnahmen | 76 |
Ordnungswidrigkeiten | 77 |
Verweis auf technische Regelwerke | 78 |
Übergangs- und Anwendungsbestimmungen | 79 |
Anlagen | |
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen | Anlage 1 |
Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen | Anlage 2 |
Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge | Anlage 3 |
Ausgestaltung der Kennzeichen | Anlage 4 |
Stempelplaketten und Plakettenträger | Anlage 5 |
Zulassungsbescheinigung Teil I | Anlage 6 |
Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr | Anlage 7 |
Zulassungsbescheinigung Teil II | Anlage 8 |
Verwertungsnachweis | Anlage 9 |
Verifizierung der Prüfziffer | Anlage 10 |
Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren | Anlage 11 |
Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle | Anlage 12 |
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen | Anlage 13 |
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen | Anlage 14 |
Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen | Anlage 15 |
Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung | Anlage 16 |
Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge | Anlage 17 |
Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge | Anlage 18 |
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften 1 vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199)
1
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 57).