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Anlage 17 FZV
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FZV
Gliederungs-Nr.: 9232-20
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 17 FZV – Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

(zu § 53 Absatz 1 Satz 6)

  1. 1.

    Versicherungskennzeichen

    string

    Enthält eine Zeile nur eine oder zwei Ziffern oder einen oder zwei Buchstaben, so sind Zahlen und Buchstaben in der Mitte der Zeile anzubringen. Der Abstand vom Rand ist entsprechend zu vergrößern; die übrigen Abstände dürfen nur bis zum angegebenen Höchstmaß vergrößert werden.

  2. 2.

    Schrift

    Schriftart und -größe nach DIN 1451-2:1986-02 (Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 2.3.1 und 2.3.2).

  3. 3.

    Maße

    Art der BeschriftungSchrifthöheSchriftbreiteWaagerechter Abstand der Ziffern und Buchstaben voneinander 1Waagerechter Abstand der Beschriftung vom schwarzen, blauen oder grünen Rand 2 mindestensSenkrechter Abstand der Ziffern und Buchstaben voneinanderSenkrechter Abstand der Beschriftung vom schwarzen, blauen oder grünen RandLänge des TrennungsstrichesBreite des schwarzen, blauen oder grünen RandesHöhe des Kennzeichens einschließlich schwarzem, blauem oder grünem RandBreite des Rahmens einschließlich schwarzem, blauem oder grünem Rand
     mmmmmmmmmmmmmmmmmmmm
    1. a)

      des Kennzeichens

    497Ziffern: 8 bis 15
    Buchstaben: 5 bis 15
    Ziffern: 9
    Buchstaben: 6
    126-4130105,5
    1. b)

      des unteren Randes

    40,5732--2---
  4. 4.

    Ergänzungsbestimmungen

    Die Ecken des Versicherungskennzeichens müssen mit einem Halbmesser von 10 mm abgerundet sein. Die Beschriftung des Kennzeichens darf nicht mehr als 1,5 mm über die Grundfläche hervortreten. Die Beschriftung erfolgt in fetter Mittelschrift, beim Zusammentreffen von mehr als 2 Buchstaben oder mehr als 2 Ziffern in fetter Engschrift. Der Buchstabe Q darf nicht verwendet werden. Die Farbtöne des Randes und der Beschriftung sind dem Farbregister RAL 840 HR zu entnehmen, und zwar für schwarz RAL 9005, blau RAL 5012 und grün RAL 6010; der Farbton des Untergrundes des Kennzeichens ist weiß (ws) nach DIN 6171, Tabelle 3. Bei Verwendung von Stahlblech muss die Blechstärke mindestens 0,35 mm, bei Aluminiumblech mindestens 0,50 mm betragen. Wird anderes Material verwendet, so muss es eine entsprechende Festigkeit besitzen.

1

Der Abstand der Buchstaben oder Ziffern untereinander muss gleich sein.

2

Der waagerechte Abstand der Beschriftung vom schwarzen, blauen oder grünen Rand muss auf beiden Seiten gleich sein.

3

Zwischen den Buchstaben- und Zahlengruppen (Jahreszahl) ist ein Gruppenabstand in dreifacher Größe des normalen Abstandes freizulassen.