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Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgSpkG
Gliederungs-Nr.: 762-6
Normtyp: Gesetz

Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG)

Vom 26. Juni 1996 (GVBl. I S. 210)

Zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Trägerschaft, Rechtsnatur von Sparkassen1
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag2
Trägerverantwortung, Eigenmittel3
Satzungsrecht, Siegel4
Geschäftsgebiet, Regionalprinzip5
  
Kapitel 2 
Verwaltung der Sparkasse 
  
Abschnitt 1 
Zuständigkeiten der Vertretung das Trägers 
  
Vertretung des Trägers6
  
Abschnitt 2 
Organe der Sparkasse 
  
Organe7
Aufgaben des Verwaltungsrats8
Zusammensetzung des Verwaltungsrats, Sitzungen9
Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrats10
Mitglieder des Verwaltungsrats11
Hinderungsgründe12
Tätigkeitsdauer13
Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats14
Beanstandungen15
Aufgaben des Kreditausschusses16
Zusammensetzung des Kreditausschusses17
Aufgaben des Vorstandes18
Zusammensetzung, Bestellung19
Anstellungsverhältnis20
Berichte an den Verwaltungsrat21
  
Abschnitt 3 
Gemeinsame Vorschriften für die Mitglieder der Sparkassenorgane 
  
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen22
Verschwiegenheitspflicht23
  
Abschnitt 4 
Beschäftigte der Sparkasse 
  
Vorstandsmitglieder, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer24
  
Kapitel 3 
Rechnungslegung, Entlastung und Prüfung des Jahresabschlusses 
  
Geschäftsjahr25
Jahresabschluss, Entlastung26
Jahresüberschuss27
  
Kapitel 4 
Vereinigung und Auflösung von Sparkassen 
  
Vereinigung von Sparkassen28
Auflösung einer Sparkasse29
  
Kapitel 5 
Aufsicht 
  
Sparkassenaufsichtsbehörde30
Befugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde31
  
Kapitel 6 
Schlussvorschriften 
  
Durchführungsbestimmungen32
Übergangsvorschriften33
Sonderregelungen34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten35
Haftung ab dem 19. Juli 200536