Richtiges Vererben

Richtiges Vererben
27.04.2016650 Mal gelesen
Mit dem Thema Vererben und Erben beschäftigt man sich nicht so gerne, ist damit doch immer auch der Verlust eines einem nahestehenden Menschen verbunden. Dennoch können einige Regelungen getroffen werden, die dazu führen, dass es im Erbfall zu keinem Streit kommt.

1. Gesetzliche Erbfolge

Liegt beim Erbfall kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass zunächst der Ehegatte und die Kinder erben. Die Höhe der Erbquote hängt unter anderem von dem Güterstand der Ehegatten ab.


 2. Das Testament

Selbstverständlich steht es jedem frei, zu Lebzeiten über sein Vermögen frei zu verfügen und auch zu bestimmen, wer was bekommen soll. Möchte man also von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, muss man ein Testament verfassen. In Einzelfällen bietet sich auch die Errichtung eines Erbvertrages an.

 

Das Testament kann entweder notariell oder eigenhändig verfasst werden. Bei einem eigenhändigen Testament muss das Testament handschriftlich ge- und unterschrieben werden. Auch Ort und Datum sollten vermerkt sein.

 

3. Was kann ich regeln?

Als Erblasser kann ich beinahe alles testamentarisch regeln (solange ich gegen kein Gesetz verstoße). So können z.B. einzelne Personen enterbet werden, Alleinerben eingesetzt werden, Ehegatten können sich als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden die Kinder erben. Man kann die Erben auch mit einem Vermächtnis beschweren und einer Person, welche nicht Erbe werden soll, einen bestimmten Gegenstand zusprechen.


4. Was ist der richtige Weg für mich?

Handschriftliches Testament, notarielles Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, Vorerbe, Nacherbe, es gibt sehr viele Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln.

Der Anwalt Ihres Vertrauens hilft Ihnen gerne bei der für Sie richtigen und sinnvollen Errichtung einer letztwilligen Verfügung.