Notruf Abmahnung: Aktuelle Abmahnwelle der Kanzlei Waldorf Frommer 2015

Notruf Abmahnung: Aktuelle Abmahnwelle der Kanzlei Waldorf Frommer 2015
21.06.20152769 Mal gelesen
Waldorf Frommer, die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei aus München, hat aktuell für die beiden großen Film- und Fernsehgesellschaften Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH bundesweit eine groß angelegte Abmahnwelle gestartet.

Waldorf Frommer, die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei aus München, hat aktuell für die beiden großen Film- und Fernsehgesellschaften Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH bundesweit eine groß angelegte Abmahnwelle gestartet. Vermutlich ist es die bislang größte Abmahnwelle im Jahre 2015.

Die Abmahnungen von Waldorf Frommer 2015 erfolgten für kürzlich in den Kinos erschienene Filme wie "Birdman", "Kingsman - The Secret Service" oder "Gravity" aber auch für in Deutschland sehr beliebte Serien wie z.B.  "Two and a Half Men","The Americans" "Homeland", "Troop", "Modern Family", "The Simpsons", "Crossing Lines", "New Girl", "Arrow", "How I Met Your Mother", oder "The Originals".

Alle Abmahnungen aus 2015 von Waldorf Frommer sind identisch in ihrer Formulierung. 

Waldorf Frommer verlangt Schadensersatz, Anwaltskosten und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe der Schadensersatzforderung beläuft sich zwischen € 815,00 für den Download von Kinofilmen und € 469,00-519,00 für die jeweilige Serie.

Waldorf Frommer mahnt meist im Auftrag folgender Unternehmen ab:

  • Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbHUniversum Film GmbH

Dabei geht ist aktuell um folgende Werke: (nicht vollzählig)

"Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH
"Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
"Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
"Can a Song Save Your Life?" im Auftrag der Studiocanal GmbH
"Sleepy Hollow - Serie" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
"3 Days to Kill" im Auftrag der Universum Film GmbH
"Life of Pi" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
"Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Insgesamt gibt es zu diesem Thema eine aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Bundesgerichtshof hat in drei Fällen aktuell zugunsten der Abmahnungskanzleien und zu Ungunsten der Abgemahnten entschieden. Doch bleibt eine Hintertür offen.

Offensichtlich fühlt man sich aber im Hause Waldorf Frommer bestätigt, was an der zunehmenden Anzahl von Abmahnungen zu erkennen ist.

Wichtig ist folgendes:

Der Bundesgerichtshof hat zwar sehr streng entschieden, lässt aber Hintertüren offen, um um die Haftung für Filesharing herumzukommen.

Unterschreiben Sie nichts, zahlen nichts.

Wir helfen Ihnen!

Das wichtigste in der Situation der abgemahnten Verbraucher ist, zunächst Ruhe zu bewahren. In vielen uns bekannten Fällen treten erhebliche Schäden ein, weil die abgemahnten Verbraucher im ersten Schreck Fehler machen.

Wichtig:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Rufen Sie nicht bei Waldorf Frommer an.
  • Geben Sie gegenüber Waldorf Frommer keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Zahlen Sie nichts.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen in dieser Situation.