Neue Medien – Der Neue Markt Social Media wie Facebook, aber auch Youtube, Instagram und Twitter bieten riesige Chancen, aber auch große Gefahren bei

Neue Medien – Der Neue Markt Social Media wie Facebook, aber auch Youtube, Instagram und Twitter bieten riesige Chancen, aber auch große Gefahren bei
18.05.2014668 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Im Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Medienrecht, Social Media-Recht und E-Commerce, also Online-Auftritt, stehen die ausschließlichen Rechte des Urhebers und der Wunsch, sich entweder als Privatperson oder als Start-Up-Unternehmen im Internet zu verwirklichen.

Die Chancen sind riesig, weil man mit seiner Geschäftsidee oder dem künftigen Unternehmen im Internet gerade in den Neuen Medien wie Social Media, also Facebook, Youtube, Instagram usw. eine enorme Reichweite erzielen kann.

Die Gefahr besteht im Wesentlichen darin, dass man sich bei seinem eigenen Online-Auftritt versehentlich oder absichtlich, fremder Inhalte oder Rechte für den eigenen Auftritt bedient (Stichwort: Bilderklau, Textklau, Embedding von Videos, Kopieren von Kartenausschnitten, usw.).

Auch wenn die Euphorie verständlicherweise groß ist, seinen eigenen öffentlichen Auftritt im Internet präsentieren zu können, so gilt es dennoch gerade wegen der breiten Öffentlichkeit darauf zu achten, dass nicht die Rechte anderer verletzt werden.

In diesem Falle droht eine Abmahnung mit sündhaft teuren Schadensersatzforderungen und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung der Rechte des Urhebers im außergerichtlichen Verfahren.

Da kann es dann schon einmal um mehrere Tausend Euro gehen, die Sie besser anderweitig für Ihr Marketing eingesetzt hätten.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich vor dem Golife von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht beraten, insbesondere die Abmahnsicherheit Ihres Online-Shops oder Online-Auftritts im Vorfeld prüfen.

Schöpfen Sie Verdacht, wenn Ihnen angeboten wird, Inhalte wie Texte oder Fotos oder Videos kostenlos downloaden zu dürfen. Auch hier lauert die Gefahr, dass der Download zwar kostenlos, aber der Upload möglicherweise verboten war. Dann werden Sie für den Upload abgemahnt.

Lassen Sie sich also frühzeitig von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht beraten und helfen!

Wir helfen Ihnen gerne!

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt