Cornelius Gurlitt - Chronologie der geplanten Restitutionen von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt

Cornelius Gurlitt - Chronologie der geplanten Restitutionen von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt
03.03.2015732 Mal gelesen
Die Restitution von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt verzögert sich seit März 2013 immer wieder. Die nachfolgende Chronologie fasst die Geschehnisse um die Rückgabe der Werke „Zwei Reiter am Strand“ (Max Liebermann), „Sitzende Frau“ (Henri Matisse) und „Das Klavierspiel“ (Carl Spitzweg) zusammen.

22. September 2010
Cornelius Gurlitt wird von deutschen Zollfahndern im Zug von Zürich nach München kontrolliert.

28. Februar 2012 - 2. März 2012
Die Schwabinger Wohnung von Cornelius Gurlitt wird durchsucht und seine Sammlung beschlagnahmt.

4. November 2013
Die Existenz der Sammlung und deren Beschlagnahme werden öffentlich bekannt.

11. November 2013
Das Bayerische Justizministerium gibt bekannt, dass gemeinsam mit dem Bayerischen Kultusministerium, dem Bundesfinanzministerium und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eine "Taskforce" für Provenienzrecherche eingesetzt wird. Zu diesem Zeitpunkt sind fünf Werke von den hinzugezogenen Experten der Staatsanwaltschaft bereits als Raubkunst identifiziert:

  • Henri Matisse, "Sitzende Frau", Sammlung Paul Rosenberg, Paris
  • Carl Spitzweg, "Das Klavierspiel", Sammlung Henri Hinrichsen, Leipzig
  • Max Liebermann, "Reiter am Strand", Sammlung David Friedmann, Breslau
  • Otto Dix, "Dompteuse", Sammlung Ismar Littmann, Breslau
  • Otto Dix, "Dame in Loge", Sammlung Ismar Littmann, Breslau

23. Dezember 2013
Das Amtsgericht München bestellt einen vorläufigen Betreuer für Cornelius Gurlitt.

10. Februar 2014
Am 10., 24. und 28. Februar werden weitere Kunstobjekte im Salzburger Haus von Cornelius Gurlitt gesichert. In dem Bestand wird ein weiteres Bild als Raubkunst identifiziert:

  • Camille Pissarro, "Paris Kathedrale", Sammlung Max Heilbronn, Paris

26. März 2014
Cornelius Gurlitt erklärt sich mit Rückgabe von Raubkunst einverstanden. Seine Anwälte nehmen mit den Vertretern der Alteigentümer Verhandlungen über die Restitution der eindeutig als Raubkunst identifizierten Bilder auf. Die Rückgabe des ersten Bildes "Sitzende Frau" von Henri Matisse steht kurz bevor.

7. April 2014
Die Task Force widerspricht der Rückgabe des Bildes "Sitzende Frau" von Henri Matisse: ein rechtskräftig verurteilter Betrüger aus einer Justizvollzugsanstalt in den USA erhebt mit einem (wie sich dann herausstellt, gefälschten) Testament ebenfalls Ansprüche auf das Bild.

5. Mai 2014
Rechtsanwalt Dr. Rönsberg nimmt Kontakt zur einzigen Erbin des vormaligen Besitzers des Gemäldes "La Seine vue du Pont-Neuf, au fond le Louvre" von Camille Pissarro auf um eine kurzfristige Rückgabe in die Wege zu leiten.

6. Mai 2014
Cornelius Gurlitt verstirbt.

13. Mai 2014
Das Amtsgericht München setzt die Stiftung Kunstmuseum Bern schriftlich darüber in Kenntnis, dass Cornelius Gurlitt die Stiftung mit notariellem Testament vom 9. Januar 2014 als Erbin eingesetzt hat.

Mai 2014 - November 2014
Die Stiftung Kunstmuseum Bern prüft, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Restitutionsverhandlungen finden während dieser Zeit nicht statt.

23. Juni 2014
Das Amtsgericht München ordnet Nachlasspflegschaft an.

7. Juli 2014
Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" veröffentlicht ihren ersten Provenienzbericht zum Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Gemälde "mit hoher Wahrscheinlichkeit" dem Pariser Kunsthändler Paul Rosenberg "i.S.d. Washingtoner Prinzipien entzogen" wurde.

25. Juli 2014
Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" veröffentlicht ihren zweiten Provenienzbericht zum Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Gemälde "mit hoher Wahrscheinlichkeit" dem Breslauer Kunstsammler David Friedmann "NS-verfolgungsbedingt entzogen" wurde.

13. Oktober 2014
Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" veröffentlicht ihren dritten Provenienzbericht zur Zeichnung "Das Klavierspiel" von Carl Spitzweg. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Zeichnung "zu Lasten der Erben nach Geheimrat Dr. Henri Hinrichsen NS-verfolgungsbedingt entzogen" wurde.

6. November 2014
Ein Gutachten des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Dr. med. Dr. jur. Helmut Hausner kommt zu dem Ergebnis, dass Cornelius Gurlitt im Zeitpunkt der Testamentserrichtung unter einer Wahnhaften Störung litt und dass das Testament vom 9. Januar 2014 daher unwirksam sei. Das Gutachten wird der Stiftung Kunstmuseum Bern zur Kenntnis gebracht.

11. November 2014
Die Familie Gurlitt erklärt öffentlich unter anderem, dass sie Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt im Erbfall sofort, bedingungslos und ohne Gegenleistung zurückgeben wird.

21. November 2014
Frau Uta Werner, Cousine von Cornelius Gurlitt, beantragt beim Amtsgericht München einen Erbschein, der sie als Erbin zu ½ nach Cornelius Gurlitt ausweist.

24. November 2014
Das Amtsgericht München verlängert die Nachlasspflegschaft für die Dauer des Erbscheinverfahrens. Bis ein Erbe feststeht, kann nur der Nachlasspfleger über die Herausgabe von Bildern entscheiden. Hierzu benötigt er die Zustimmung aller Erbprätendenten.

Die Stiftung Kunstmuseum Bern nimmt das Erbe am selben Tag an und schließt mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern einen Vertrag, wonach die deutsche Bundesregierung (vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien) die Aufgabe übernimmt, "die Restitution von NS-Raubkunst aus dem Gurlitt-Erbe zu betreuen und durchzuführen".

4. Dezember 2014
Die gesetzlichen Erben von Cornelius Gurlitt, Frau Uta Werner und Herr Dr. Dietrich Gurlitt, erklären gegenüber dem Nachlasspfleger schriftlich das "Einverständnis mit der sofortigen Herausgabe von eindeutig durch die Taskforce als Raubkunst festgestellten Werken".

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien besteht darauf, die Restitutionsverhandlungen in eigener Regie zu führen. Zunächst werden die rechtlichen Vertreter der Erben aufgefordert, entsprechende Nachweise über deren Erbberechtigung vorzulegen.

13. Januar 2015
Um das Verfahren zu beschleunigen wird dem Nachlasspfleger von Seiten von Frau Uta Werner ein Entwurf für einen Restitutionsvertrag vorgelegt.

Dieser wird auch den anwaltlichen Vertretern der Erben nach David Friedmann für das Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann, der Erben nach Henri Hinrichsen betreffend die Zeichnung "Das Klavierspiel" von Carl Spitzweg sowie der Erben nach Paul Rosenberg für das Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse übermittelt.

3. Februar 2015
Der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien legt erstmals einen Vertragsentwurf zur Rückgabe des Gemäldes "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann vor. Der Entwurf sieht allerdings als Parteien nur die "Bundesrepublik Deutschland" sowie die "Erben nach David Friedmann" vor und lässt die Tatsache unberücksichtigt, dass die Restitution durch den Nachlasspfleger als Vertreter der "unbekannten Erben" erfolgen muss.

Um die Rückgabe zu beschleunigen, stellt der anwaltliche Vertreter von Frau Uta Werner, Rechtsanwalt Dr. Rönsberg, dem Nachlasspfleger den Entwurf eines Restitutionsvertrages zur Verfügung. Der Nachlasspfleger fertigt daraufhin auf Basis der beiden Entwürfe einen eigenen Vertrag.

4. Februar 2015
Der anwaltliche Vertreter der Erben nach Paul Rosenberg legt die geforderten Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung durch Rechtsnachfolge an dem Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor. Der Vertreter der Beauftragten erkennt diese zwar an, macht eine Herausgabe des Gemäldes aber von der Vorlage weiterer Vollmachten abhängig.

13. Februar 2015
Der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien legt erstmals einen Vertragsentwurf zur Rückgabe des Gemäldes "Sitzende Frau" von Henri Matisse vor. Der Entwurf sieht allerdings wiederum als Parteien nur die "Bundesrepublik Deutschland" sowie die "Erben nach Paul Rosenberg" vor und lässt immer noch die Tatsache unberücksichtigt, dass die Restitution durch den Nachlasspfleger als Vertreter der "unbekannten Erben" erfolgen muss.

16. Februar 2015
Der Nachlasspfleger kann nunmehr auf Grundlage des Vertragsentwurfs der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Vertragsentwurf von Uta Werner den Erbprätendenten einen eigenen Vertragsentwurf vorlegen.

17. Februar 2015
In einer Presseerklärung beklagt die Stiftung Kunstmuseum Bern Verzögerungen der Restitutionsverfahren, die angeblich auf das Erbscheinsverfahren zurückzuführen seien.

18. Februar 2015
Der Nachlasspfleger widerspricht der Stiftung Kunstmuseum Bern öffentlich; der Vertragsentwurf läge auf dem Tisch. Einer Übergabe im März oder April 2015 stehe nichts im Weg.

19. Februar 2015
Als Signal an alle Beteiligten unterzeichnen der anwaltliche Vertreter der Erben nach Paul Rosenberg und Frau Uta Werner den von deren rechtlichen Vertretern ausgearbeiteten Vertrag über die Restitution des Gemäldes "Sitzende Frau" von Henri Matisse.

20. März 2015
Der Vertreter der Erben nach Paul Rosenberg unterzeichnet in London den vom Nachlasspfelger gefertigten Vertrag zur Restitution des Gemäldes "Sitzende Frau".

23. März 2015
Der Nachlasspfleger übermittelt dem Nachlassgericht München den unterzeichneten Restitutionsvertrag über das Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann und bittet um nachlassgerichtliche Genehmigung.

25. März 2015
In Vertretung der Stiftung Kunstmuseum Bern stimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, dem Vertrag des Nachlasspflegers über die "Sitzende Frau" von Matisse  zu.

26. März 2015
Der Nachlasspfleger übermittelt dem Nachlassgericht München den unterzeichneten Restitutionsvertrag über das Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse und bittet um nachlassgerichtliche Genehmigung.

1. April 2015
Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" veröffentlicht ihren vierten Provenienzbericht zum Gemälde "La Seine vue du Pont-Neuf, au fond le Louvre" von Camille Pissarro. Dem sehr kurzen Bericht lässt sich entnehmen, dass die Überprüfung des Werkes erst auf "Anregung der Stiftung Kunstmuseums Bern" erfolgte (Seite 3, erster Absatz) und dass er vollständig auf der Übernahme von Ergebnissen einer französischen Kommission (CIVS) beruht, die nicht weiter überprüft worden seien (Seite 1, letzter Absatz). Tatsächlich hatte Rechtsanwalt Dr. Rönsberg im Namen Cornelius Gurlitts bereits Anfang Mai 2014 Kontakt zur einzigen Erbin des vormaligen Besitzers aufgenommen und eine Rückgabe angeboten. Schon damals stand eindeutig fest, dass es sich bei dem Gemälde um Raubkunst handelt.

12. Mai 2015
Das Nachlassgericht München erteilt die Genehmigung zur Restitution der Gemälde "Sitzende Frau" von Henri Matisse und "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann. Der Nachlasspfleger informiert die Berechtigten, dass sie die Gemälde jederzet in Empfang nehmen können.

SLB Kloepper Rechtsanwälte

In Fragen des Kunst- und Restitutionsrechts wird Frau Uta Werner von Rechtsanwalt Dr. Louis-Gabriel Rönsberg, Partner der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte, beraten. Dieser hatte bereits Cornelius Gurlitt zu Lebzeiten in Bezug auf die Restitution von Werken aus der Sammlung vertreten, die wahrscheinlich als Raubkunst zu qualifizieren sind. In erbrechtlichen Fragen vertritt sie Dr. Winfried Klöpper, ebenfalls Partner der Kanzlei SLB.

Weiterführend:

Gurlitt - Rückgabe der "Sitzenden Frau" von Matisse

Gurlitt - Bericht der Taskforce zu Pissarro wirft weitere Fragen auf