Abmahnung Diesselhorst Bente von Lojewski Rechtsanwälte | New Moon - Biss zur Mittagsstunde | Tele München Fernseh GmbH + Co

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 27.02.2010 - 4.209 mal gelesen, 2 mal kommentiert.
Ende Februar 2010 erreichen Verbraucher Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Werken der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt im Februar 2010 durch die Rechtsanwaltskanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm New Moon - Biss zur Mittagsstunde versenden. Die Urheberrechtsverstöße werden von der Firma LoogBERRY Information Technologies GmbH ermittelt. Die TMG ist ein deutsches international tätiges Medienunternehmen, das neben dem neben dem lizenzvertraglichen Erwerb und Vertrieb gewerblicher Schutzrechte auch in den Geschäftsbereichen der Produktion, sowie in der Kino-, TV- und Radio- Konzeption agiert.

Das Besondere bei den Abmahnungen, die den Vorwurf einer Rechtsverletzung an dem Film "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" beinhalten, ist die Tatsache, dass die Twilight-Verfilmung nach Stephenie Meyers Vampir-Roman(ze) hierzulande erst Ende am15. April 2010 die Heimmedien-Vertriebsveröffentlichung erfährt. Damit liegt der Fokus der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft auch auf einer Eindämmung der Verbreitung sogenannter Line Dubbed Raubkopien.

In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 806,- EUR. Für den Fall das das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, sollen Gebühren nach einem Gegenstandswert in fünfstelliger Höhe anfallen, sowie ein Schadensersatz. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Update: Seit Juli 2010 mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrage der Tele München Rechtsverletzungen an dem Werk "New Moon - Biss zur Mittagsstunde" ab.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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Autor: dennis Datum: 21.06.2010, 11:30

Schoene Guten Tag, ich habe heute, den 21.6.10 ein schreiben der oben gennanten rechtanwaelte bekommen. mit dem schreiben das ich fuer den herruntergeladenen film new moon in hoehe von 956euro zu bezahelen habe. da ich aber den film nicht runtergeladen habe, obwohl es sein koennte das jemand diesen film ueber meine ungeschuetzten w-lan verbindung herrunter geladen hat. was habe ich nun zu tun und muss ich die rechnung bezahlen

Autor: ulrike aus schleswig- holstein Datum: 28.04.2010, 03:47

mein ehemann hat heute auch von der besagten kanzlei eine abmahnung erhalten,als anhang haben wir zudem einen beschluss als kopie erhalten vom landgericht köln es handelt sich um einen betrag in höhe von 956,00 € ich kann nur allen raten sich einen anwalt zu nehmen und zur polizei zu gehen und strafatrag zu stellen