Haftung von Schüler für Verletzungsschaden durch Schulrauferei setzt Vorsatz auch hinsichtlich der Verletzung voraus

29.01.2017 255 Mal gelesen Autor: Fredi Skwar
Verletzt ein Schüler einen anderen Schüler bei einer Rauferei auf dem Schulhof, haftet er für Verletzungsschäden nur dann, wenn er auch hinsichtlich der eingetretenen Verletzung mit Vorsatz gehandelt hat.

Verletzt ein Schüler einen anderen Schüler bei einer Rauferei auf dem Schulhof, haftet er für Verletzungsschäden nur dann, wenn er auch hinsichtlich der eingetretenen Verletzung mit Vorsatz gehandelt hat.

Dies hat das OLG Hamm durch Urteil vom 8. April 2014 - 9 U 29/14 entschieden.

Folgendes war passiert:

Der Beklagte war zu einer Rangelei zwischen zwei Mitschülern hinzugekommen und hatte dem Kläger mehrere Tritte gegen dessen rechtes Bein und Knie versetzt. Der Kläger erlitt einen Kreuzbandriss.

Dessen Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz blieb erfolglos. Seiner Berufung beschied das OLG keine Erfolgsaussicht.

Bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schulunfall sei erforderlich, dass der Schädiger nicht nur hinsichtlich der von ihm begangenen Verletzungshandlung mit Vorsatz handele. Er müsse zudem auch die Zufügung einer erheblichen Verletzung in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben.

Das Landgericht habe nicht verkannt, dass Tritte mit dem beschuhten Fuß gegen ein Knie über das hinausgingen, was üblicherweise bei einer Rauferei passiere und sie eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr in sich bärgen. Jedoch gehörten nach Angabe der vernommenen Zeugen Raufereien in wechselnder Besetzung unter Schülern zur Tagesordnung. Es habe nicht festgestellt werden können, dass das überharte Einsteigen des Beklagten gegen den Kläger nicht nur aus pubertärem Übermut, sondern zudem aus dem Willen zur Herbeiführung einer schwerwiegenden Verletzung resultierte. Zwischen den Parteien hätten keine Streitigkeiten bestanden. Zudem habe der Beklagte gemäß den Zeugenaussagen sofort mit den Tritten, als der aufgehört, als der Kläger zu erkennen gab, dass er eine schmerzhafte Verletzung erlitten habe.

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