Mahnbescheid durch Oliver Edelmaier, Sebastian Wulf, Bernd Rudolph, BaumgartenBrandt, C-Law, Fareds, Negele Zimmel Greuter Beller o.a. erhalten?

10.03.2014 771 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Der Mahnbescheid ist eine schnelle Möglichkeit, Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Immer mehr Rechtsanwaltskanzleien sind dazu übergegangen, nach Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen für ihre Auftraggeber Mahnbescheide bei Gericht zu beantragen.

Unter anderem haben bereits folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Mahnbescheide beantragt:

 

- Rechtsanwalt Oliver Edelmaier im Auftrag der Triple-X Entertainment Ltd, der Savoy Film GmbH und der I- ON MEDIA GmbH

- Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Sins Factory S.R.L.

- Rechtsanwalt Bernd Rudolph für die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

- Rechtsanwälte BaumgartenBrandt für die Foresight Unlimites LLC

- Die Kanzlei Fareds im Auftrag der Herren Bülles und Kindervater

- Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die LFP Video Group

- Die Kanzlei C-Law für die Wolfgang Embacher Filmproduktion

 

Es wurden dabei Beträge in Höhe von mehreren hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro geltend gemacht! Unsere Erfahrung zeigt, dass in den uns vorliegenden Mahnverfahren eine urheberrechtliche Abmahnung vorausgegangen ist. Mit dem Mahnverfahren wird nun der Zahlungsanspruch aus der ursprünglichen Abmahnung verfolgt.

 

Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, damit kein Vollstreckungsbescheid ergeht, da dieser einen rechtskräftigen Titel darstellt, aus dem gegen Sie vollstreckt werden könnte.

 

Eine juristisch fundierte Gegenwehr lohnt sich in den meisten Fällen dennoch. Häufig ist es mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts noch möglich, die geforderten Beträge zu reduzieren oder gar komplett zurückzuweisen.

Oftmals ist sind die Forderungsbeträge unser Ansicht nach zu hoch bemessen. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den meisten Fällen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung oder den Mahnbescheid zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de