Hypothekenanleihe WGFH04: Anleger können sich bei anstehenden Insolvenzverfahrens-Terminen von Anwälten helfen lassen

15.03.2013 450 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Das Insolvenzverfahren der WGF AG nimmt seinen Lauf. Nun kommt auf die Anleger der Anleihe WGFH04 die Forderungsanmeldung zu. Daneben gibt es wichtige Termine, wie z.B. den 08.04.2013, die zu beachten sind. Anleger, die hierbei Unterstützung wünschen, können sich an Anwälte wenden.

Nachdem das Insolvenzverfahren der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG eröffnet wurde, kommen auf die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH04 verschiedene Termine zu. Beispielsweise bestimmte das Insolvenzgericht, dass am 08.04.2013 eine Gläubigerversammlung stattfinden wird, auf der über verschiedene Anträge abgestimmt werden soll.

 

Für Anleger der Anleihe WGFH04 , für die ein Insolvenzverfahren unbekanntes Terrain ist, kann angesichts dessen die Frage aufkommen, ob sie sich professionell unterstützen lassen können. Denn es gibt neben der anstehenden Gläubigerversammlung noch weitere Schritte innerhalb des Insolvenzverfahrens, um welche die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH04 sich kümmern sollten. So zum Beispiel die Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 26.04.2013.

 

Fachanwälte können Anleger im Insolvenzverfahren vertreten


Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen

 

Anleger, die in die Hypothekenanleihe WGFH04  investierten, und angesichts dieser anstehenden, wichtigen Termine professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de