Nachdem das Insolvenzverfahren der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG eröffnet wurde, kommen auf die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH04 verschiedene Termine zu. Beispielsweise bestimmte das Insolvenzgericht, dass am 08.04.2013 eine Gläubigerversammlung stattfinden wird, auf der über verschiedene Anträge abgestimmt werden soll.
Für Anleger der Anleihe WGFH04 , für die ein Insolvenzverfahren unbekanntes Terrain ist, kann angesichts dessen die Frage aufkommen, ob sie sich professionell unterstützen lassen können. Denn es gibt neben der anstehenden Gläubigerversammlung noch weitere Schritte innerhalb des Insolvenzverfahrens, um welche die Anleger der Hypothekenanleihe WGFH04 sich kümmern sollten. So zum Beispiel die Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 26.04.2013.
Fachanwälte können Anleger im Insolvenzverfahren vertreten
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger der WGF AG. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll mit seinem Team vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen
Anleger, die in die Hypothekenanleihe WGFH04 investierten, und angesichts dieser anstehenden, wichtigen Termine professionelle Unterstützung wünschen, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden. Die Kanzlei des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener WGF Anleihen.
Weitere Informationen:
Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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