Sparkassen und Lebensversicherungsfonds. Dies ist das Titelthema des Handelsblatts vom 13.03.2013. Eine Thematik, die für manche Anleger persönliche Eindrücke wachruft. Denn ihnen wurde von ihrer Sparkasse einst die Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds empfohlen - seien es Prorendita-Fonds, MPC-Fonds oder auch HSC-Fonds wie der HSC Optivita VI Deutschland. Heute sind die betroffenen Sparkassen-Kunden angesichts der alles andere als erwarteten Entwicklung zahlreicher Lebensversicherungsfonds nicht sicher, ob die damalige Empfehlung als gute Kapitalanlage zutreffend war.
Ein von Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretener Sparkassen-Kunde, welchem von einer Sparkasse der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VI Deutschland empfohlen wurde, geht davon aus, dass die Empfehlung der Bank fehlerhaft war. Da deswegen Klage erhoben wurde, muss nun ein Gericht wird über die Frage entscheiden müssen, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse ordnungsgemäß ablief oder ob Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung gegeben sind.
Unter anderem geht es auch um die Frage, ob der Anleger des Fonds HSC Optivita VI Deutschland über die verschiedenen Risiken eines Lebensversicherungsfonds aufgeklärt wurde. Lebensversicherungsfonds sind Unternehmensbeteiligungen, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängig sind und daher keine sicheren Kapitalanlagen! Dementsprechend bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem HSC Optivita VI Deutschland Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren.
Wegen der mangelnden Aufklärung über solche und ähnliche Risiken klagt der Kunde der Sparkasse auf Schadensersatz. Die Klage hinsichtlich des HSC Optivita VI Deutschland ist nicht der einzige Prozess, welchen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wegen eines Lebensversicherungsfonds derzeit führt. Es wurde und wird wegen weiterer HSC Optivita-Fonds und anderer Lebensversicherungsfonds Klage eingereicht für Anleger, die von ihrer Bank oder Sparkasse falsch beraten wurden.
Weitere Informationen:
Infoseite Lebensversicherungsfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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