Bafin ordnet Moratorium für die noa bank an.

23.08.2010 721 Mal gelesen Autor: Falk-Michael Habel
Bafin verhängt Veräußerungs- und Zahlungsverbot ("Moratorium")gegenüber der noa bank.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. August 2010 gegenüber der seit 2009 am Markt bestehende noa bank GmbH & Co.KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem wurde angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind ("Moratorium"). Die Bank hatte das Bankgeschäft als neue, alternative Geschäftsform betrieben, in dem Sie sich dem Transparenzgebot verschrieben hatte, wonach Anleger genau nachvollziehen sollten, wofür sie ihr Geld anlegen. Credo der Bank: "(...) Jeder Anleger entscheidet bewusst selbst darüber, zu welchem Zweck sein Geld eingesetzt wird (...)".

Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht drohten dem Institut nach dem Insolvenzantrag der zum Konzern gehörigen noa FactoringAG die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung (Pressemitteilung vom 18.08.2010) Anleger und Kunden der Bank können sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter www.bafin.de weiter informieren.
Sofern der Entschädigungsfall festgestellt wird, besteht nach Angaben der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) im Rahmen der §§ 4 und 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) die Entschädigungsmöglichkeit.