Ein Jahr nach dem Crash – Haftung von Banken wegen Falschberatung bei (Lehman-) Zertifikaten

09.09.2009 746 Mal gelesen Autor: Siegfried Reulein

Am 15. September 2009 jährt sich der Tag des Zusammenbruchs der bis dato größten Investmentbank der Welt, der Lehman Brothers Bank. Dieses Ereignis kann als vorläufiger Höhepunkt einer beispiellosen weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bezeichnet werden.

Tausende von deutschen Anlegern haben die Auswirkungen des Zusammenbruchs dieser amerikanischen Investmentbank schmerzlich zu spüren bekommen. Mutmaßlich 40.000 bis 50.000 deutsche Bankkunden haben auf Anraten ihrer Berater Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft der Lehman Brothers Bank in der vermeintlichen Gewissheit erworben, sich für eine sichere und rentable Geldanlage entschieden zu haben.  Von möglichen Verlustrisiken, gar einem möglichen Totalverlust, war in den meisten Beratungsgesprächen keine Rede.

So jedenfalls die Erfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Zertifikateopfern, der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts sowie des Anlegerschutzes tätig ist und zahlreiche zertifikatsgeschädigte Anleger der Lehman Brothers aber auch anderer Banken außergerichtlich und gerichtlich deutschlandweit vertritt.  Regelmäßig wurden Bankkunden die Risiken eines Zertifikats, die Gefahr des Teil- oder sogar Totalverlusts, verschwiegen. Dass es sich hierbei um Inhaberschuldverschreibungen handelt, die nicht an der gesetzlichen Einlagensicherung sowie dem Einlagensicherungsfonds deutscher Privatbanken teilnehmen und bei denen der Anleger damit das Emittentenrisiko, also das Risiko der Insolvenz der das jeweilige Zertifikat herausgebenden Bank zu tragen hat, blieb vielfach ebenfalls unerwähnt. Gleiches gilt für die Tatsache, dass es sich bei Zertifikaten um Wetten mit ungewissen Ausgang auf Kursverläufe handelt. Zudem sind Anleger nicht über die nach Erkenntnissen von Rechtsanwalt Reulein immensen Gewinnmargen der Banken bei dem Vertrieb von Zertifikaten aufgeklärt worden, die nicht selten zu einem Verkauf der Zertifikate an Bankkunden weit über Marktwert geführt haben. Gestützt u.a. auf diese und weitere Punkte können Anleger in vielen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Banken geltend machen, die ihnen diese spekulativen Anlagen vermittelt bzw. verkauft haben.

Eine Haftung kommt dabei nicht nur für geschädigte Lehman-Anleger, sondern auch für andere Zertifikateanleger in Betracht, die infolge des Kaufes solcher Papiere nicht unerhebliche Verluste erleiden mussten. In den vergangenen Monaten sind vermehrt deutschlandweit Gerichtsentscheidungen, z.B. der LG Hamburg, Frankfurt und Potsdam, zu verzeichnen, die wiederholt unterschiedliche Banken zu Schadensersatzzahlungen an geschädigte Anleger, gerade auch gestützt auf die genannten Ansatzpunkte, verurteilt haben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Geschädigte trotz dieser positiven Anzeichen in der Rechtsprechung oder in deren Unkenntnis  die Hoffnung auf Rückzahlung des investierten Geldes, welches häufig der Altersvorsorge diente, aufgegeben haben. Sie zögern daher auch, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da sie dem "guten" Geld nicht noch zusätzlich "schlechtes" Geld hinterherwerfen wollen. Nicht zuletzt auch aus diesem Grunde hat sich Rechtsanwalt Reulein dazu entschlossen am Freitag, dem 18.09.2009 um 17.30 Uhr im Mövenpick Hotel Nürnberg - Airport, Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg, eine weitere Informationsveranstaltung anzubieten, um insbesondere geschädigten Anlegern, die aus diesem Grunde den Gang zum Anwalt scheuen, eine kostenlose und unverbindliche Möglichkeit zu bieten, sich über die grundsätzlichen Erfolgschancen zu informieren.  

Anlässlich dieser wird Rechtsanwalt Reulein auf die Erfolgschancen geschädigter Zertifikateinhaber ihr investiertes Geld zurückzuerlangen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie verschiedener Instanzgerichte und die verschiedenen Aspekte einer Schadensersatzhaftung von Banken eingehen. Im Anschluss an den Vortrag besteht zudem ausreichend Gelegenheit, individuelle Fragen von Betroffenen auch in Einzelgesprächen zu erörtern.