Die neuesten Ereignisse rund um die S&K Gruppe bergen Zündstoff für Anleger in sich: Am 19.02.2013 wurde eine bundesweite Razzia bei der im Immobiliengeschäft tätigen Unternehmensgruppe sowie mehr als 100 verbundenen Unternehmen durchgeführt. Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main liegt der Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der Untreue und weiterer Straftaten vor. Nach Presseberichten sollen im Rahmen dieser Maßnahme die maßgeblichen Verantwortlichen der S&K-Gruppe - Herr Stefan Schäfer und Herr Jonas Köller - verhaftet worden sein.
Die S&K Gruppe ist in vergangenen Tagen und Monaten ins Kreuzfeuer der journalistischen Kritik geraten. Es wurden die Geschäftspraktiken ins Visier genommen. So berichteten die WirtschaftsWoche und das Manager Magazin kürzlich beispielsweise über Fragen rund um den Immobilienbestand der S&K Gruppe. Einen aktuellen Aufhänger auch die Vorgänge bei den SHB Fonds, über welche beispielsweise das Manager Magazin erst vor wenigen Tagen ausführlich berichtete. Bei drei SHB soll unter anderem über eine Neustrukturierung des Fondsbeirats abgestimmt werden, wobei hinsichtlich der Hintergründe dieser Abstimmung unterschiedliche Lesarten bestehen. Herr Schäfer und Herr Köller sind im vergangenen Jahr in die SHB Fonds auf Ebene der Muttergesellschaft "eingestiegen". Die Abstimmungsfrist für die Anleger endete just am 19.02.2013, dem Tag der Durchsuchungen.
Das Engagement von Verantwortlichen der S&K Gruppe bei den SHB Fonds ist nur ein Beispiel für die Tätigkeiten der Immobilienhandelsgruppe in der Fondsbranche. So gehören weitere Emissionshäuser zu der bzw. in die unmittelbare Nähe der S&K Gruppe: die United Investors Emissionshaus GmbH und die Midas Management AG. Seit dem Sommer 2012 verfügte die S&K Gruppe über verschiedene Gesellschaften des Münchner Emissionshauses DCM AG.
Welche Optionen Anlegern offen stehen, hängt auch von den konkreten Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab. Je nachdem können für Anleger verschiedene Ansatzpunkte in Frage kommen: Sei es ein Vorgehen im Rahmen des Strafverfahrens (z. B. Rückgewinnungshilfe), ein Vorgehen auf Ebene der jeweiligen Fonds oder auch ein zivilrechtliches Vorgehen (z. B. Prüfung von Schadensersatzansprüchen). Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits hunderte Anleger verschiedener SHB Fonds, DCM Fonds sowie vieler anderer in Bedrängnis geratener Fonds.
Weitere Informationen:
Infoseite SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen
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