WGF Hypothekenanleihen: Kaufangebote und weitere Fragestellungen

29.01.2013 421 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Es ist nur eine Facette der Insolvenz der WGF AG: Kaufangebote für Hypothekenanleihen. Was können Anleger unternehmen, für welche solche Angebote keine Option darstell(t)en? Interessengemeinschaft für Anleger.

Nachdem Mitte Januar 2013 die Frist eines Kaufangebots für zwei WGF Hypothekenanleihen verstrichen ist, ist etwas Ruhe in dieses Thema eingekehrt. Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin entsprechende Angebote für Anleger. So gibt es beispielsweise einen Kaufinteressenten, welcher bis zum 30.03.2012 für vier verschiedene WGF Hypothekenanleihen 1 % des Anlagebetrags bietet. Die vier Anleihen sind: WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2008/2013 (WKN: A0LDUL), WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014 (WKN: WGFH04), WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2016 (WKN: WGFH05), WGF 4,875 % Hypothekenanleihe 2010/2012 (WKN: WGFH06).

 

Zwar verursachte dieses Angebot - auch wegen des geringen gebotenen Betrags - nicht so viel Wirbel wie ein anderes Kaufangebot für zwei WGF Hypothekenanleihen, dessen Angebotsfrist bereits abgelaufen ist. Dennoch gilt auch hier: Die Entscheidung liegt bei den Anlegern. Dabei sollte bedacht werden, dass ein Insolvenzverfahren zwar erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust bedeuten kann, jedoch kommt es nicht automatisch zum Totalverlust.

 

Bei den Kaufangeboten für WGF Hypothekenanleihen handelt es sich nur um eine "Begleiterscheinung" der Insolvenz der WGF AG. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Fragen, welchen Anlegern mehr Aufmerksamkeit widmen. Welche Rechte stehen den Anlegern im Insolvenzverfahren zu? Was kann eine Interessengemeinschaft bewirken? Daher hat Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bietet für Anleger, die sich organisieren wollen, eine Interessengemeinschaft, welcher sich hunderte Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte angeschlossen haben.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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