WGF - Was tun? Fachanwalt bündelt Interessen der Anleger

22.12.2012 326 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Interessengemeinschaft der WGF Anleger.

Nach der Insolvenz der WGF AG haben sich zahlreiche Anleger an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft  mbH gewandt mit der Bitte um Überprüfung von Schadensersatzansprüchen und der Vertretung im Insolvenzverfahren. Beides wird nunmehr gebündelt im Rahmen einer Interessengemeinschaft erfolgen. Hunderte haben sich bereits angeschlossen.

Die WGF AG will sich sanieren. Dazu soll in den nächsten Wochen ein Insolvenzplan aufgestellt werden. Den Gläubigern will man eine Quote anbieten. Wie hoch die sein wird, weiß derzeit wohl noch niemand genau. Wenn die Quote nicht 100% ist, was unwahrscheinlich ist, sind damit zunächst Verluste verbunden. Die WGF AG teilt zwar mit, dass die Anleger künftig weiterhin Geld aus der Geschäftstätigkeit erhalten sollen, was die Zukunft bringt, ist aber ungewiss.

In der Gläubigerversammlung werden die Gläubiger und Anleger darüber abzustimmen haben, ob sie mit dem Verfahren des Insolvenzplans einverstanden sind oder ob nicht doch besser ein normales Insolvenzverfahren durchgeführt werden soll.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wird für die Anleger der Interessengemeinschaft WGF AG ein wachsames Auge auf das Insolvenzverfahren richten und den Anlegern die notwendigen Hilfestellungen liefern, damit möglichst viel Geld erhalten bleibt. Den Anlegern ist zudem zu raten, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen, um möglichst schnell wieder an das Geld zu kommen. Wer kann derzeit schon darauf vertrauen, dass die WGF AG künftig das Geld für die Anleger erwirtschaften wird? Es bedarf bei dem Schadensfall WGF in jedem Fall des Rats eines Experten.

Weitere Informationen:

Infoseite WGF Interessengemeinschaft

 

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