Allianz Bank vor Gericht: Schadensersatzklagen von Kunden

07.12.2012 376 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Allianz-Berater empfahlen Kunden der Allianz Bank offene Immobilienfonds wie den DEGI International oder AXA Immoselect. Jetzt wird vor Gericht über Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung gestritten.

Der Name der Allianz Bank lässt schon vermuten, dass diese zum Finanzdienstleister Allianz gehört. Genauer gesagt handelt es sich bei der Allianz Bank um einen Zweig der Oldenburgischen Landesbank, welche Teil des Allianz-Konzerns ist. Eine "klassische" Bankfiliale gibt es meist nicht, sondern die örtlichen Allianz-Vertreter dienen als Ansprechpartner. Diese berieten auch Kunden über Kapitalanlagen wie zum Beispiel den offenen Immobilienfonds DEGI International.

 

Offene Immobilienfonds wurden bis mindestens ins Jahr 2009 als sichere, aber dennoch rentable Kapitalanlagen angepriesen. Dass dem nicht so ist, zeigte die Welle von Schließungen und Auflösung, welche ihre Anfänge im Jahr 2004 hat und seit 2010 den offenen Immobilienfonds erhebliche Probleme bereitete. Auch der DEGI International wurde 2011 aufgelöst. Für einige hiervon betroffene Kunden der Allianz Bank war dies das Signal, sich rechtlichen Beistand zu holen, da sie sich nach der Beratung durch den Allianz-Vertreter etwas anderen von ihrer Investition in den DEGI International erhofft hatte: nämlich eine sichere Kapitalanlage, bei der nichts passieren kann.

 

Prozesse vor verschiedenen Landgerichten gegen Allianz Bank

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat für Kunden der Allianz Bank daher Klage bei Gericht eingereicht. So werden bzw. wurden beispielsweise wegen der Investition in den Fonds DEGI International Prozesse vor den Landgerichten Mosbach und München I geführt. Hierbei zeigte sich, dass die Allianzberater nicht gründlich genug geschult wurden und somit Wissenslücken hatten. So wurde beispielsweise der DEGI International als absolut sichere, ja sogar mündelsichere Kapitalanlage angepriesen, obwohl dies gar nicht der Fall ist.

 

Neben den Gerichtsverfahren macht die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auch in einer Reihe von Fällen außergerichtlich Schadensersatzansprüche bei der Allianz Bank geltend. Denn Fehler bei der Anlageberatung durch die Allianz-Berater sind angesichts der hohen Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Anlageberatung gestellt werden, keine Seltenheit.

 

Weitere Informationen:
Infoseite DEGI International
Infoseite Alllianz Flexi Immo

 

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