Equity Pictures KG I: Beteiligung aus dem Jahr 2002? Letzte Chance, Ansprüche vor Verjährung zu sichern

02.11.2012 264 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Die Uhr tickt. Mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger des Medienfonds Equity Pictures KG I, welche sich 2002 an dem Fonds beteiligten, sind von der Verjährung akut bedroht. Wie können Anleger ihre Ansprüche „sichern“?

Für die Anleger des Medienfonds Equity Pictures KG I kam das "dicke Ende" am Schluss: Zum einen hängt aufgrund der Steuerproblematik über den Anleger das "Damoklesschwert" der Steuernachforderung, zum anderen entwickelten sich bei Equity Pictures Medienfonds auch die Darlehen der Anleger zu einem wunden Punkt. Da die Entwicklung des Equity Pictures KG I - abgesehen von den drückenden aktuellen Problemen - alles andere als eine Erfolgsgeschichte war, stellt sich für viele Anleger die Frage, ob sie Schadensersatz fordern können.

 

Medienfonds Equity Pictures KG I hat mit einer Reihe von Problemen zu kämpfen

 

Da Anleger die Investition in den Medienfonds Equity Pictures KG I oftmals Anlageberatern empfohlen wurde, können Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung im Raum stehen. Doch auch diese Möglichkeit wird bald verloren gehen, da eventuelle Schadensersatzansprüche von der Verjährung bedroht sind, weil dies maximal 10 Jahre nach dem Vertragsschluss erfolgreich geltend gemacht werden können. Da die Zeichnung des Equity Pictures KG I bei den der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen oftmals im November und Dezember 2002 geschah, steht die Verjährung unmittelbar vor der Tür.

 

Verjährung kann gehemmt werden

 

Anleger, deren Anspruch "nur" akut von der Verjährung bedroht ist, haben jedoch noch eine Chance, Schadensersatzansprüche zu sichern. Die Verjährung kann durch anwaltliche Maßnahmen gehemmt werden. Ist die Verjährung gehemmt, können Ansprüche auch über das eigentliche "Verfallsdatum" hinaus erfolgreich geltend gemacht werden. Doch wann stehen Anlegern der Equity Pictures Fonds überhaupt Schadensersatzansprüche zu?

 

Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist - wie bereits angesprochen - die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger der Equity Pictures Medienfonds Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

 

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Equity Pictures Fonds um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures Fonds teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko umso schwerer, da der Kredit auch weiterhin zu tilgen ist. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Medienfonds und Filmfonds

 

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