Hannover Leasing 142 Magical Productions: Verjährung von Ansprüchen steht direkt bevor

04.10.2012 343 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Möchten Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung geltend machen, müssen sie sich beeilen, da die Verjährung der Ansprüche droht.

Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 (HL 142) Magical Productions, die noch Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern möchten, müssen sich sputen. Denn die Verjährung von Ansprüchen aus dem 2002 aufgelegten Fonds steht unmittelbar bevor. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass Ansprüche wegen Falschberatung maximal 10 Jahre nach dem Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden können (§ 199 Abs. 4 BGB). Daher kann sich für die Anleger des Hannover Leasing 142 Magical Productions ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnen, wann der Beitritt in den Medienfonds erklärt wurde.

 

Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung bestehen beispielsweise dann, wenn bei dem Beratungsgespräch keine realistisches Bild von den Risiken einer Beteiligung am Hannover Leasing 142 Magical Productions dargeboten wurde. So durften steuerliche Risiken nicht verharmlost werden. Desweiteren dürfen Unternehmensbeteiligungen - um nichts anderes handelt es sich bei einem Medienfonds - nicht Anlegern empfohlen werden, die eine sichere Kapitalanlage suchten. Es gibt aber auch noch weitere Ansatzpunkte, die überprüft werden können.

 

Verjährung kann gehemmt werden

 

Damit die Ansprüche der Anleger des Hannover Leasing 142 Magical Productions nicht endgültig verjähren, können Anwälte Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern. Anleger des Medienfonds Hannover Leasing 142 Magical Productions, die sich ihre Chance auf Schadensersatz sichern möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Hannover Leasing 142 Magical Productions

 

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