HSC Shipping Protect I: Probleme bei Schiffsbeteiligungen und enttäuschende Ausschüttungen

27.07.2012 373 Mal gelesen Autor: Dr. Ralf Stoll
Die Ausschüttungen des HSC Shipping Protect I leiden unter den Schwierigkeiten der Schiffsbeteiligungen. Welche Ansprüche können Anlegern des HCI Garantieprodukts zustehen?

In die Leistungsbilanz der HCI Capital geht der HSC Shipping Protect I als "Garantieprodukt" ein. Diese Kapitalanlage ist gewissermaßen zweigeteilt: 54,5 % der Investition fließen in HCI Schiffsbeteiligungen und 45,5 % werden in Wertpapieren der Hypo Vereinsbank angelegt. Somit weicht die Konzeption des HSC Shipping Protect I deutlich von einem klassischen Schiffsfonds ab. Doch auch die neue Gestalt konnte die altbekannten Probleme der Schiffsfonds nicht bannen: Die Schiffe können nur deutlich weniger Gewinne an den HSC Shipping Protect I abführen als geplant.

 

Schiffsbeteiligungen leiden unter Problemen

 

Insofern entpuppte sich die versprochene "unbegrenzte Partizipation am unternehmerischen Erfolg der Schiffsbeteiligungen" als zweischneidiges Schwert. Die Anleger des HSC Shipping Protect I haben daher seit Jahren keine Ausschüttungen mehr erhalten. Die Prognose, dass sich die Anleger des Garantieprodukts über steigende Ausschüttungen freuen können, hat sich daher bisher nicht bewahrheitet.

 

Anleger des HSC Shipping Protect I, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihres Garantieprodukts abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Möglichkeiten Anlegern offen stehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen.  So mussten die Anleger des HSC Shipping Protect I sowohl über die Risiken der Schiffsbeteiligungen als auch der Wertpapiere aufgeklärt werden.

 

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

 

Wurden diese oder ähnliche Pflichten durch die Banken verletzt, bestehen für die Anleger des HSC Shipping Protect I gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. So kann ein verlustfreier Ausstieg vor dem weit entfernten Ende der Laufzeit im Jahr 2022 ermöglicht werden. Anleger des HSC Shipping Protect I, die wissen möchten, wie ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger von Schiffsbeteiligungen

 

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