Unterlassungserklärung an Wettbewerbszentrale hilft nicht

03.10.2009 871 Mal gelesen Autor: Thomas Feil

Immer wieder wird versucht, eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber einem Abmahner abzugeben, sondern sich eher gegenüber Institutionen, wie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, mit einer Vertragsstrafe zu verpflichten. So soll vermieden werden, dass bei einem erneuten Verstoß Zahlungen in Form einer Vertragsstrafe an den Abmahner geleistet werden müssen.

Hier weitere Informationen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/unterlassungserklaerung-wettbewerbszentrale