Auch eine Abmahnung vom VAWID e.V. erhalten? Ich berate Sie.

01.11.2016 218 Mal gelesen Autor: Andreas Kempcke
Hier in der Kanzlei wurden aktuell mehrere Abmahnungen des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit gern zur Verfügung.

Zum VAWID e.V.:

Bei dem VAWID e.V. handelt es sich nach eigenen Angaben um einen gemeinnützigen Verein, der im März 2016 gegründet wurde und seitdem aktiv ist. Er dient nach eigenen Angaben der Förderung des lauteren Wettbewerbs und hat sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, wettbewerbswidrige Rechtsverletzungen im gewerblichen Bereich auszuräumen, damit seine Mitglieder nicht unlauteren Wettbewerbsverstößen fortdauernd ausgesetzt sind. Behauptet wird in diesem Zusammenhang, dass dem Verein verschiedene Unternehmer und Händler aus nahezu allen Bereichen angehören, so unter anderem Betreiber von Online-Warenhäusern und Online-Shops, Gastronomie, Inkassounternehmen, Heizung- und Sanitärdienstleister, Immobilien-Verwaltungsgesellschaften, Einzel- und Elektrotechnikhändler, Textil-, Parfum- und Kosmetikhändler, sowie sonstige Dienstleister. Da es sich bei dem VAWID e.V. um einen "neuen" Wettbewerbsverein handelt, stellt sich aus meiner Sicht ganz grundsätzlich die Frage, ob der Verein überhaupt dazu berechtigt ist, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen. Wir haben uns hier in der Kanzlei daher einmal die Arbeit gemacht und ein wenig über den Verein recherchiert mit durchaus interessanten Ergebnissen:

www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-vawid-verein-zur-abwehr-von-wettbewerbsverstoessen-gewerbetreibender-in-deutschland.htm


Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen:

Die hier aktuell vorliegenden Abmahnungen beziehen sich auf die fehlende Einstellung eines Links auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform der EU) und die fehlende Angabe der E-Mail-Adresse.


Zu den Forderungen in den hier vorliegenden Abmahnungen:

Mit den hier vorliegenden Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen und einer Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe eine Verpflichtung zum Ersatz von Kosten in Höhe von 250,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 297,50 Euro vor.


Meine Einschätzung:

Da es sich bei dem VAWID e.V. um einen "neuen" Wettbewerbsverein handelt, stellt sich nach meiner Auffassung ganz grundsätzlich die Frage, ob der Verein überhaupt Abmahnungen aussprechen darf. Ich rate daher dringend zur Vorsicht.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung des Vereins erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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