Achtung Online-Händler: Vorsicht bei Einsatz kostenpflichtiger Telefonnummern!

11.12.2015 126 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Online-Händlern ist dringend davon abzuraten, kostenpflichtige Telefonnummern in ihrer Widerrufsbelehrung zu verwenden! Zwar ist die Rechtslage derzeit unklar, aber es besteht ein erhebliches Risiko bei Einsatz zahlungspflichtiger Hotlines!

Aktuell ist eine Diskussion um die Frage entbrannt, ob die Verwendung einer 01805-Rufnummer für Online-Händler erlaubt ist oder nicht. So hatte die Wettbewerbszentrale einen Wettbewerbsverstoß beanstandet, weil ein Internet-Händler in seiner Widerrufsbelehrung eine derartige Service-Nummer verwendet hatte.

Ruft ein Kunde eine 01805-Rufnummer an, zahlt er für jede angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz 14 Cent und aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent. Seit dem 13. Juni 2914 dürfen Händler aber eigentlich nur noch Telefonnummern zum Normaltarif einsetzen - sie dürfen an Telefonaten also nicht zusätzlich verdienen!

Trotzdem entschied das Landgericht Hamburg kürzlich, dass der Händler die Nummer verwenden dürfe, da bei einer derartigen Service-Rufnummer der Telekommunikationsanbieter die anfallende Gebühr nicht an den Händler abführt - letzterer also nichts an dem Telefonat verdient (Az. 312 O 21/15).

Die Wettbewerbszentrale sieht das anders. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, da es aus ihrer Sicht nicht darauf ankommt, bei wem die Einnahmen aus den Telefonaten letztlich verbleiben. Prinzipiell gehe es darum, dass Händler nur Telefonnummern zum Normaltarif verwenden dürften!

Unser Tipp für Online-Händer: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auf keinen Fall eine kostenpflichtige Telefonnummer in Ihrer Widerrufsbelehrung verwenden!

Wollen Sie Ihren Internet-Shop rechtssicher gestalten lassen? Oder sind Sie gar wegen einer kostenpflichtigen Telefonnummer abgemahnt worden? Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei!

Wichtig ist: Ignorieren sie unter keinen Umständen eine eventuelle Abmahnung, da ansonsten weitere Kosten drohen können - etwa durch eine einstweilige Verfügung!

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Wir beraten unsere Mandanten rund um das Thema IT- und Wettbewerbsrecht und vertreten sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

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