Markenrechtliche Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Markenverletzung an der Marke „MO“

05.11.2014 430 Mal gelesen Autor: Jan B. Heidicker
Markenrechtsverletzung an der Marke "MO"

Markenrechtliche Abmahnung der Dutta Modevertrieb GmbH durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner wegen Markenverletzung an der Marke "MO"

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Modefirma Dutta Modevertrieb GmbH vom 31.10.2014 vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner.

Ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens ist die Dutta Modevertrieb GmbH auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebotes und Vertriebs von Bekleidungsstücken tätig.

Die Firma betreibt mehrere Internetauftritte.

Ausweislich des Abmahnschreibens werden die von der Dutta Modevertrieb GmbH vertriebenen Bekleidungsstücke unter dem Zeichen "MO" vertrieben.

Die Bezeichnung "MO" ist markenrechtlich unter anderem für den Bereich von Bekleidungsstücken geschützt.

In der Abmahnung wird gerügt, dass die in Anspruch genommene Peron im Rahmen eines gewerblichen eBay-Verkaufs das Zeichen "MO" verwendet haben soll. Hierdurch sei die der Rechteinhaberin zustehende Marke als verletzt anzusehen.

Die Rechteinhaberin verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und macht ebenfalls umfangreiche Auskunftsansprüche geltend.

Ferner werden ausweislich der vorformulierten Unterlassungserklärung Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € nebst Testkaufkosten geltend gemacht. Unter Zugrundelegung einer 1,3er Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale entspricht dies alleine Anwaltskosten in Höhe von 1.973,90 €.

Aufgrund der Tatsache, dass die Rechteinhaberin auch Auskunft verlangt, ist ferner damit zu rechnen, dass hier auch weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bietet es sich auf jeden Fall an, diese auf ihre Berechtigung prüfen zu lassen. Selbst wenn die Abmahnung, mithin die Markenrechtsverletzung, berechtigt ist, raten wir davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sollte ausschließlich in modifizierter Form abgegeben werden.

Hierfür stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenSollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

  • Ihr Vorteil:
  •                   
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!