Helvetia Versicherung: Steht auch Ihnen ein "ewiges" Widerspruchsrecht zu?
Eine Lebensversicherung galt Jahrzehnte als sichere Möglichkeit effektiv vorzusorgen. Doch u.a. durch die anhaltend niedrigen Zinsen, können viele Versicherungsunternehmen keine Überschüsse mehr erwirtschaften. Dies hat zur Folge, dass die Finanzkraft dieser Versicherungen dramatisch gesunken ist und auch die Versicherten diese Entwicklung schmerzlich spüren. Doch Versicherungsnehmer der Helvetia Versicherung, die im Zeitraum vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung nach dem Policenmodell bei der Helvetia abgeschlossen haben, könnten diesem Versicherungsvertrag auch heute noch widersprechen. Denn genau wie beispielsweise Kreditinstitute bei Abschluss eines Darlehensvertrages, sind auch Versicherungsinstitute dazu verpflichtet über ein bestehendes Widerspruchsrecht fehlerfrei zu belehren. Fehlt es an einer solchen fehlerfreien Widerspruchsbelehrung, so kann ein Widerspruch vom Kunden auch heute noch erklärt werden. Die eigentliche Frist für einen Widerspruch von 14 Tagen fängt bei einer fehlerhaften Belehrung nämlich nicht an zu laufen.
Attraktivität der Lebensversicherungen sinkt
Das nach wie vor anhaltende Zinstief bereitet Versicherungsunternehmen wie der Helvetia Versicherung enorme Schwierigkeiten. Hohe Renditeversprechen der vergangenen Jahrzehnten, führen aufgrund des sinkenden Zinssatzes dazu, dass der Versicherungsanbieter die versprochenen Renditen durch die Beiträge der Kunden gar nicht mehr erwirtschaftet.
Ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der letzten Jahre hat zudem gezeigt, dass Lebensversicherungen sich immer weniger für den Versicherungsnehmer lohnen, obwohl die Lebensversicherung als die Altersvorsorge schlechthin gilt und 2012 in Deutschland noch 93,2 Millionen Lebensversicherungsverträge gezählt wurden. Inzwischen kündigt sogar jeder zweite Versicherungsnehmer aus Unzufriedenheit vorzeitig seine Lebensversicherung. Die Kündigung als Ausweg aus dem Versicherungsvertrag bedeutet für den Kunden allerdings meist nur eine finanzielle Einbuße. Vor allem, wenn erst wenige Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt wurden, bleibt von den Beiträgen nichts oder ein nur sehr geringer Anteil übrig. Bei einem Widerspruch hingegen erhält der Versicherungsnehmer sämtlich eingezahlte Raten plus Zinsen zurück. Der Widerspruch bietet für Sie daher unschlagbare wirtschaftliche Vorteile.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen auch bei der Helvetia?
Wie bereits angedeutet, muss dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss seitens der Helvetia Versicherung eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung unterbreitet worden sein. Grundsätzlich steht das Recht zum "ewigen" Widerspruch mithin allen zu, die bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrag der Helvetia Versicherung fehlerhaft, also nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, über das Widerspruchsrecht belehrt wurden. Sinn und Zweck einer solchen Widerspruchsbelehrung ist die vollumfängliche Information des Kunden über sein Recht zum Widerspruch. Von einigen Versicherungsunternehmen in Deutschland wurde von diesen gesetzlichen Vorgaben jedoch in ganz vielfältiger Art und Weise verstoßen. Auch die Helvetia Versicherung hat bspw. gegen die erforderliche äußere Gestaltung einer Widerspruchsbelehrung verstoßen.
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Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In dieser werden Ihre Vertragsunterlagen eingehend geprüft und Ihre persönliche Ausgangslage analysiert. Sie erhalten Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.
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