Debeka Lebensversicherung – Ausstieg durch Widerspruch?

24.04.2017 785 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Viele Lebensversicherungsunternehmen stehen vor großen Herausforderungen finanzieller Art. Medienberichten zufolge wirkt sich der Trend auf dem Finanzmarkt stark auf die Dienstleister aus.

Durch das immer noch anhaltende Zinstief erwirtschaften viele Versicherungen kaum noch Überschüsse; teilweise fällt die Bilanz gar negativ aus. Es muss viel Kapital zurückgelegt werden, die Finanzkraft sinkt. Alte Verträge werden für die Lebensversicherung zur Last, weil noch vor einigen Jahren Garantien über Renditen über 5 % abgegeben wurden. Durch die finanziellen Probleme wird es immer schwieriger, diese Verträge einzuhalten. Längst ist einem angst und bange, und man fragt sich, ob man als Kunde einer Lebensversicherung tatsächlich die Geldsumme bekommt, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Ausstieg aus Lebensversicherung durch Widerspruch?

Es wird nach einer Ausstiegsmöglichkeit gesucht, um das eigene Geld zu retten. Das langjährige Zahlen der Beiträge soll sich schließlich lohnen. Eine Möglichkeit, sich der unrentablen Lebensversicherung zu entledigen, ist die Kündigung. Eine Kündigung führt zum Ende des Versicherungsverhältnisses. Allerdings hat die Kündigung den Nachteil, dass auch sie mit Kapitalverlusten verbunden ist. Denn bei einer Kündigung erhält der Kunde nur den sogenannten Rückkaufswert. Der Rückkaufswert ist ein nach Beitragsmonat bestimmter Teil der eigentlichen Ersparnis. Versicherungen bemessen den Rückkaufswert meist ziemlich niedrig, sodass sich eine Kündigung fast nie lohnt.

Anders ist es beim Widerspruch. Übt der Versicherte sein Widerspruchsrecht erfolgreich aus, wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Widerspruch birgt die Möglichkeit, über das angesparte Kapital verfügen zu können und es aus der Lebensversicherung abzuziehen.

Widerspruch bei Lebensversicherungen noch heute möglich?

Grundsätzlich ist das Widerspruchsrecht auf zwei Wochen nach Vertragsschluss befristet. In tausenden Fällen setzte diese Frist jedoch gar nicht ein. Man spricht gemeinhin vom "ewigen" Widerspruchsrecht. Auch bei der Debeka kann sich ein Blick in die Verträge lohnen. Bei Vertragsschluss nutzten zahlreiche Lebensversicherungsunternehmen teilweise lücken- oder mangelhafte Widerspruchsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof hielt als Folge entsprechend fest, dass den Kunden bestimmter Versicherungen das Widerspruchsrecht deswegen noch heute zustehen kann.

Wer ist zum "ewigen" Widerspruch berechtigt?

Voraussetzung, um die Vorzüge des Widerspruchs noch heute genießen zu können, ist der Erhalt einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Jeder Kunde erhält eine Belehrung im Rahmen des Vertragsabschlusses. Sie soll verständlich und präzise über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen und Folgen aufklären. Der Gesetzgeber verlangt deswegen ein gewisses Maß an Deutlichkeit, damit auch juristische Laien lückenlos aufgeklärt werden. Genau dieses Deutlichkeitsgebot wurde von vielen Lebensversicherungen aber missachtet. Zwischen 1994 und 2007 wurden tausende Belehrungen herausgegeben, die den gesetzlichen Maßstäben nicht genügten. Die Folge ist, dass der Widerspruch noch heute möglich ist. Wer also nicht richtig belehrt worden ist, kann im Gegenzug noch heute widersprechen.

Widerspruch mit Werdermann | von Rüden - Erstberatung kostenlos

Pauschal kann nie gesagt werden, ob ein Widerspruch möglich ist und ob er sich überhaupt lohnt. Jeder Einzelfall muss genau beleuchtet werden. Werdermann | von Rüden bietet allen Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Wir überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und analysieren Ihre Lage unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Sie gehen hierdurch keine Verpflichtung und kein Risiko ein!

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