Porsche BGH Urteil wegen Dieselskandal, News und Infos VII ZR 209/20

28.04.2022 420 Mal gelesen Autor: K. Eser
Porsche Urteil wegen Dieselskandal, News und Urteile, EA897 Motoren betroffen. Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 05.05.2022 abgewartet, AZ: VII ZR 209/20.

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Der Diesel-Abgasskandal hat auch keinen Bogen um die Edelmarke Porsche gemacht.

Die Tochtergesellschaft der VW AG ist selbst massiv von der Abgasmanipulation betroffen. Vor allem die 3.0 TDI und 4.2 TDI Motorenfahrzeuge stecken tief in dem Abgasskandal.

Betroffen sind nach jetzigem Stand Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0 l V6 TDI und 4.2 TDI und  Fahrzeuge des Typs Macan 3.0 TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Cayenne 4.2 TDI Euro 5 und der Panamera 3.0 TDI Euro 5 und 4.0 TDI Euro 6.

Kürzlich haben weitere Gerichte die Audi AG als auch Porsche zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Mit Urteil vom 15.02.2022, 7 U 41/21, bestätigte das OLG Schleswig zum einen die Haftung der Audi AG bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter Motor.

Insoweit haftet die Audi AG als Herstellerin des Motors. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser haftet aber auch die Porsche AG selbst.

In einer Vielzahl von Porsche-Dieselfahrzeugen wurden die federführend durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Auch diese größeren Motoren verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Nachdem bereits das Oberlandesgericht Schleswig in einer grundlegenden Entscheidung vom 07.08.2020, 1 U 119/19, dem Besitzer eines Porsche Cayenne S Diesel Euro 6 Recht gegeben hatte, erließ das OLG München in einem Verfahren über einen Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 noch aktuell am 21.10.2021, 24 U 3457/21, einen umfangreichen Beweisbeschluss.

Weiter hat auch das OLG Düsseldorf im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).

Die Klägerin hatte dort  den Porsche Cayenne 3.0 TDI im Mai 2016 als Neuwagen gekauft. In dem SUV kommt ein 3.0 Liter V6 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Auch dort wurde der Dieselmotor nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.

Ferner haben auch die Landgerichte Münster und Heilbronn betreffend den 4.2 Liter V8 Motoren gegen Porsche geurteilt. Mit Urteilen vom 22.06.2021, 15 O 266/20, und vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, verurteilten die Gerichte die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung der Kaufverträge über einen Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.

Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken.

Hierbei müssen die geschädigten Porschebesitzer nicht unbedingt das Fahrzeug zurückgeben. Auch ist eine sogenannte Differenzschadensklage möglich. D. h. das Fahrzeug wird behalten und es wird der bestehende Differenzschaden eingeklagt.

Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.

Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 3.0 und 4,2 Liter Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bestückt worden. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.

Im Diesel-Abgasskandal betreffend des Motors EA897 wird mit Spannung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 05.05.2022 abgewartet, AZ: VII ZR 209/20.

Verhandlungstermin ist hierbei am 5. Mai 2022, 9:00 Uhr.

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