In den Fällen, in denen der Mandant eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhält, sollte dieser ohne anwaltlich veranlasste Aktenkenntnis keine Aussage gegenüber der Polizei tätigen. Vielmehr gilt es den Informationsvorsprung der staatlichen Behörden durch eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu verkürzen. Dabei hat sich folgender anwaltlicher Antrag stets bewährt:
Polizeipräsidium Stadt/Gemeinde
- KK Nummer -
Straße Hausnummer der ladenden Dienststelle
PLZ Ort
Vorab per Fax: Vorwahl - Durchwahl
In dem Ermittlungsverfahren
gegen
Herrn Hans Peter MUSTER
wegen
Verdachts des Diebstahls in einem besonders schweren Fall
Aktenzeichen: 11111-2222-333333
zeige ich unter Vorlage einer auf meine Person ausgestellten Vollmacht an, dass mich Herr Muster mit seiner Verteidigung beauftragt hat.
Herr Muster wird vorerst keine weiteren Angaben zur Sache machen und auch nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen oder weitere Erklärungen abgeben.
Des weiteren
beantrage
ich bereits jetzt Akteneinsicht.
Hierzu bitte ich die Akte auf meine Kanzlei zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolters
(Rechtsanwalt)
-Anlage: Vollmacht