Visafreie Einreise und Aufenthalt von Türken in der BRD? Amtsgericht Hannover

24.06.2011 813 Mal gelesen Autor: Alpan Sagsöz
Der Entscheidung des AG Hannover lag der Fall eines türkischen Staatsbürgers zugrunde, der ohne Visum zu touristischen Zwecken nach Deutschland eingereist war.

 Eine türkischer Staatsbürger  wurde  von der Polizei festgenommen. Es sei schon zweifelhaft, ob das Verhalten des Angeklagten "überhaupt den Tatbestand des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet" erfüllt, so die Richter in der Urteilsbegründung.  Das Strafgericht schloss sich der Auffassung des Angeklagten "grundsätzlich" an. Auf die Frage, ob hier die "Soysal-Entscheidung" greife oder nicht, komme es aber nicht an. Insofern könne man von einem rechts- und sprachunkundigen türkischen Staatsangehörigen erst recht nicht verlangen, dass er die mögliche Strafbarkeit seines Tuns erkennt. Hier liege weder Vorsatz noch Schuld vor, weil der Angeklagte auf Grund der "Soysal-Entscheidung" der Überzeugung gewesen sei, visumsfrei einreisen zu können.

Damit setzt auch das AG Hannover die Bundesregierung unter Druck, denn obwohl bereits mehrere Entscheidungen vorliegen, wonach türkische Staatsangehörige kein Visum benötigen, wenn sie zu touristischen Zwecken in das Bundesgebiet einreisen möchten, hat die Bundesregierung noch nichts umgesetzt.

 

Verfasser Sagsöz