Verwalter muss zahlen !

10.02.2006 1375 Mal gelesen Autor: Franz-Ludwig Kopinski

Grundsätzlich bestimmt der Richter nach billigem Ermessen, wer die Gerichtskosten zahlen muss.

Mahnt der Verwalter nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan noch nicht fällige Wohngelder ab und klagt sie ein, trägt er die Gerichtskosten.

Der Verwalter sollte daher genau prüfen, ob das Wohngeld tatsächlich fällig ist und die Eigentümer in Verzug geraten sind.