Erhöhung der Mindestgebühr für einen Mahnbescheid seit dem 1. Juli 2006

27.07.2006 2284 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24

Alles wird teurer.
Auch die Gerichte erhöhen Ihre Gebühren. Seit dem 01. Juli 2006 hat sich auch die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren von 18,00 ? auf 23,- ?. erhöht. Von dieser Erhöhung der Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- ? beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

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