Lebensversicherung und „ewiges“ Widerspruchsrecht - Überblick

14.01.2017 341 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Viele Versicherte bei Lebensversicherungen und Finanzdienstleistern haben einen Vorteil inne, der viel Geld bringen könnte. Es geht um das sogenannte "ewige" Widerspruchsrecht. Werdermann | von Rüden bietet einen Überblick und eine kostenlose Erstberatung!

Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung oft heute noch beständig

Viele Verbraucher sind in einer günstigen Position, ohne davon zu wissen. Es geht um diejenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben. Für diese Versicherten könnte noch heute das Widerspruchsrecht bestehen. Normalerweise ist das Widerspruchsrecht auf wenige Wochen befristet. Zahlreiche Finanzdienstleister und Lebensversicherungen haben jedoch fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt. Deswegen, so urteilten BGH und EuGH, setzte die Frist des Widerspruchsrechts nicht ein. Quasi "ewig" kann der Widerspruch von den Betroffenen ausgeübt werden. Das eröffnet einige Möglichkeiten rechtlicher und finanzieller Art. Im Folgenden seien die wichtigsten Punkte zum "ewigen" Widerspruchsrecht bei der eigenen Lebensversicherung erörtert.

Warum besteht das Widerspruchsrecht heute noch?

Das Gesetz schreibt jeder Lebensversicherung vor, Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages zu belehren. Konkret geht es dabei um das Widerspruchsrecht der Kunden. Damit auch ein juristischer Laie in voller Kenntnis über seine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten ist, muss diese Belehrung hinreichend deutlich und verständlich abgedruckt werden. Genau um dieses sogenannte Deutlichkeitsgebot geht es. Ist die Belehrung zu undeutlich, gilt sie als fehlerhaft und die Frist des Widerspruchsrechts setzt nicht ein.

In zahlreichen Verfahren hat der Bundesgerichtshof Ungereimtheiten als Fehler gedeutet. So kann im Einzelfall eine fehlende drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung als Fehler gelten. Auch ist eine Belehrung fehlerhaft, wenn Hinweise auf Formerfordernisse fehlen. Pauschal und aus der Ferne kann nie festgestellt werden, welche Belehrung fehlerhaft ist und welche nicht. Betroffen könnte jeder sein, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat.

Was bringt der Widerspruch für Vorteile?

Der Widerspruch bietet die Möglichkeit, sich verlustlos von der alten Lebensversicherung zu trennen. Bei vernünftiger und geschickter Ausübung des Widerspruchsrechts spart der Verbraucher viel Geld. Alte Verträge von Versicherern beinhalten einige Komponenten, die heute unvorteilhaft und sinnlos sind. So wurde bis 2007 häufig das sogenannte Policenmodell zur Abwicklung eines Vertrages gewählt. Dieses ist aus Gründen des Verbraucherschutzes seit 2008 unzulässig - denn zum Teil wurden den Verbrauchern wesentliche Informationen und Dokumente vorenthalten oder erst nachträglich zugeführt. Fakt ist, dass die meisten der alten Tarife nicht die erhoffte Ersparnis bringen und eher als Last angesehen werden. Mit dem Widerspruchsrecht haben die Betroffenen die Chance, sich von der teuren Versicherung loszusagen und ihr Geld effizient anzulegen.

Widerspruch oder Kündigung?

Es besteht grundsätzlich stets ein Kündigungsrecht. Aber mittels Kündigung kann keine Ersparnis erzielt werden, mit einer Kündigung gehen Verluste einher. Kündigt der Versicherte seinen Vertrag, erhält er den sogenannten Rückkaufswert. Das ist nur ein Bruchteil der Ersparnis. Beim Widerspruch hingegen wird der ganze Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Dabei werden nahezu alle Beiträge zurückerstattet. Der Widerspruch ist gegenüber der Kündigung vorzuziehen!

Welche Versicherungen sind betroffen?

Prinzipiell könnte jede Versicherung betroffen sein, bestätigte Fälle des "ewigen" Widerspruchsrechts liegen uns unter anderem vor bei:

  • Allianz Lebensversicherung AG
  • AXA Lebensversicherung
  • BHW Lebensversicherung
  • Vorsorge Lebensversicherung
  • Provinzial AG
  • Sparkasse Versicherung
  • AachenMünchner Lebensversicherung
  • HUK Coburg
  • Continentale aG

Noch Fragen? Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Ob das Widerspruchsrecht besteht und wie es am besten genutzt werden kann, bedarf einer genauen Prüfung des Einzelfalls. Unsere Experten von Werdermann | von Rüden bieten Erfahrung, Professionalität und eine kostenlose Erstberatung für alle potentiell Betroffenen!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 770) zur Verfügung!