Mietrecht: Wechsel des Gewerberaum-Mieters durch Umwandlung des Unternehmens

25.09.2008 2461 Mal gelesen Autor: Andreas Schwartmann

Mietet ein Einzelkaufmann Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken an, und wird das von ihm geführte Unternehmen dann in eine GmbH umgewandelt, tritt aufgrund gesetzlicher Regelung ein Wechsel in der Person des Mieters ein, ohne dass es auf die Zustimmung des Vermieters ankommt.

Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun (Urteil vom 19.8.2008 - 1 U 108/08) entschieden. Ein Einzelhandelskaufmann hatte sein Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz in einer GmbH umgewandelt. Dies führte zum Erlöschen des bisherigen Unternehmens und zur Vermögensübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Davon sind grundsätzlich auch schuldrechtliche Verträge und somit auch Mietverträge betroffen.

Der Mietvertrag ging somit in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall mit der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den neuen Unternehmensträger, die GmbH, über, ohne dass es der Mitwirkung des Vermieters bedurfte.

Das Gericht hat deshalb die Klage des Vermieters gegen den ehemaligen Einzelkaufmann auf Zahlung von Mietrückständen von ca. ? 27.000 abgewiesen, da nicht dieser, sondern die GmbH aus dem Vertrag verpflichtet wurde.
 

© RA Andreas Schwartmann, Köln

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: 49 (221) 3559205 | Fax: 49 (221) 3559206

E-Mail: info@rechtsanwalt-schwartmann.de

Web: www.rechtsanwalt-schwartmann.de