EuG: Fußballstar darf Marke anmelden lassen

02.05.2018 38 Mal gelesen Autor: Dr. Bernd Fleischer
Das EuG hat nun die Markeneintragung für die Marke „MESSI“ bestätigt. Wegen der Bekanntheit des Fußballspielers bestehe keine Verwechslungsgefahr zu bereits eingetragenen Marken.

Erfolglose Markenanmeldung

Bereits 2011 hatte Lionel Messi einen Antrag zur Eintragung der Marke "MESSI" beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gestellt. Der Fußballstar des FC Barcelona wollte in Zukunft vor allem Sportbekleidung mit dem Namen "MESSI" in Europa verkaufen. Allerdings stand der Eintragung die bereits eingetragene Marke "MASSI" entgegen. Das EUIPO befürchtete aufgrund der bildlichen und klanglichen nahezu identischen Markennamen eine Verwechslungsgefahr und stoppte die Markenanmeldung des Fußballers. Dieser klagte in der Folge gegen die Entscheidung - mit Erfolg.

 "Messi" nicht nur bei Fußballfans bekannt

Das EuG gab dem EUIPO insoweit Recht, als dass tatsächliche eine bildliche und klangliche Ähnlichkeit der beiden Marken bestünde. Allerdings sei die Bekanntheit von Lionel Messi bei der Frage der Markenanmeldung durch das EUIPO nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Richter stellten darauf ab, dass nicht nur jeder Fußball-Fan den Namen "Messi" zuordnen könne, sondern dass der Fußballspieler als Person des öffentlichen Lebens bekannt sei. Damit könne ein nicht nur unwesentlicher Teil des maßgeblichen Verkehrskreises zwischen dem Wort "Messi" und dem Fußballspieler eine begriffliche Assoziation herstellen. Eine Verwechslungsgefahr sei damit nahezu ausgeschlossen. 

Im Ergebnis führt die Berühmtheit des Fußballspielers also dazu, dass die Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken keine ausschlaggebende Bedeutung mehr zukommt. Damit reiche allein die begriffliche Ähnlichkeit nicht mehr für die Annahme aus, dass Verbraucher glauben könnten, die Waren stammten von ein und demselben Hersteller. Genau zu dieser Einschätzung komme ein durchschnittlicher Verbraucher nicht mehr. Die Ablehnung der Eintragung sei damit nicht haltbar.
Der Eintragung der Marke "MESSI" steht nun nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html