Auch eine Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited über die Kanzlei ARNOLD RUESS erhalten?

08.12.2017 71 Mal gelesen Autor: Andreas Kempcke
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der ARNOLD RUESS Rechtsanwälte für die Sony Interactive Entertainment Inc. (SIEI) und die Sony Interactive Entertainment Europe Limited (SIEE) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vertrieb von Controllern. Konkret geht es um den Vorwurf, dass die Verpackung der Controller von der Originalverpackung abweicht, in der entsprechende Controller in den Verkehr gebracht werden. Gerügt wird die Verletzung von Marken, die auf den Controllern angebracht sind. Zur Begründung des Vorwurfes wird auf die Rechte an den Unionsmarken UM 009230723 und UM 008689011 und bereits erwirkte gerichtliche Entscheidungen verwiesen.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht feste Vertragsstrafen in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Die Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 Euro geltend gemacht.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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